„Vor Ort kann am besten entschieden werden, welche Technologie am sinnvollsten ist, um die Wärmeversorgung schnell und effizient klimaneutral zu machen“, kommentierte am gestrigen Mittwoch, 24. Mai, Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung anlässlich der  bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung für das Wärmeplanungsgesetz .

Kerstin Andreae: “Statt parteitaktischer Erwägungen brauchen wir wieder einen inhaltlichen Diskurs.." bild BDEW
Kerstin Andreae: “Statt parteitaktischer Erwägungen brauchen wir wieder einen inhaltlichen Diskurs..” bild BDEW

Und sie bestätigte weiter es sei daher gut, „…dass die Bundesregierung nun an einem verbindlichen gesetzlichen Rahmen für die kommunale Wärmeplanung arbeitet!“ Sie kritisierte allerdings:   „Die Art und Weise …, wie derzeit Gesetzentwürfe an die Öffentlichkeit gelangen, dienen nicht einer sachlichen Debatte. Statt parteitaktischer Erwägungen brauchen wir wieder einen inhaltlichen Diskurs darüber, wie die Wärmewende zum Erfolg werden kann. Richtig ausgestaltet kann das Gesetz allen Beteiligten vom Hauseigentümer bis zum Netzbetreiber die dringend notwendige Planungssicherheit geben!“ Kommentiert hat auch der VKU die bekannt gewordenen Inhalte des Wärmeplanungsgesetzes. Umwelt und Energie-Report berichtet heute auch darüber, s. unten.

Ähnlich wie der VKU bestätigt auch Kerstin Andreae für den BDEW: „Die bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung geben einen sinnvollen und durchdachten Rahmen für eine bundeseinheitliche und flächendeckende Wärmeplanung vor. Die Umsetzungsfristen von zwei bzw. vier Jahren je nach Größe der Kommune sind ambitioniert, aber aufgrund des hohen Zeitdrucks angebracht. Richtig ist auch die vorgesehene enge Einbindung der Infrastrukturbetreiber und Energieversorgungsunternehmen in die Wärmeplanung. Sie kennen die Gegebenheiten vor Ort am besten und sind die entscheidenden Akteure in der praktischen Umsetzung der Wärmeplanung. Denn hierbei wird es vor allem auf eine integrierte Energieinfrastrukturplanung vor Ort ankommen!“

Kritik und Ablehnung übt der BDEW daran, „…dass die Netzbetreiber gebäudescharfe Daten liefern und damit – ohne Kostenerstattung – eine hoheitliche Aufgabe der Kommune wahrnehmen sollen!“  Kritisch sieht der BDEW  auch die Fülle von Daten, die im Rahmen der Bestandsanalyse für die kommunale Wärmeplanung erhoben werden sollen. „Es ist fraglich, ob diese Detailtiefe notwendig und zweckmäßig ist !“

Kerstin Andreae konstatiert nun in ihrem Statement das sie auch Umwelt- und Energie-Report übermittelte: „Wichtig ist nun eine enge Verzahnung des Wärmeplanungsgesetzes mit dem Gebäudeenergiegesetz, einem Rechts- und Regulierungsrahmen für die Transformation der entsprechenden Netzinfrastrukturen und einer effektiven Förderung für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Die Wärmewende kann nur gelingen, wenn alle Instrumente und Maßnahmen ineinandergreifen.

Wir brauchen ein Gesamtkonzept für die Wärmewende. So sollten die Übergangsfristen des GEG an die Wärmeplanung angepasst werden – zum Beispiel durch eine Verlängerung der 3 Jahre auf 5 Jahre. Denn erst wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, weiß der Hauseigentümer, welche Option für ihn sinnvoll ist. Das vermeidet Fehlinvestitionen.“

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: Kommunale Wärmeplanung: Bester Ansatz, um das Klimaneutralitätsziel zu erreichen