Die Bundesregierung hat am gestrigen Mittwoch, 31. Mai,  den von dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Cem Özdemir, vorgelegten Entwurf für ein neues Düngegesetz beschlossen. Der Minister ist sich nun sicher, „… dass  die Ampelregierung einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer zukunftsfesten Düngepraxis, zu Verlässlichkeit für die Landwirtinnen und Landwirte und zu sauberen Gewässern geht. Zentrales Ziel ist es, das Verursacherprinzip weiter zu stärken!“

"Einige Regionen in Deutschland kämpfen seit Jahren mit hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern. Betroffen sind vor allem Regionen mit intensiver Tierhaltung oder intensivem Gemüseanbau...!" Cem Oezdemir , Minister für Landwirtschaft und Ernährung ,Buendnis 90/Die Gruenen Bundestag
Wir packen das jetzt an…. mit dem neuen Düngegesetz …!” … Cem Oezdemir , Minister für Landwirtschaft und Ernährung ,Buendnis 90/Die Gruenen Bundestag

Cem Özdemir schilderte, nachdem der Beschluss bereits gefasst war noch mal die aktuelle Lage : Danach „… kämpfen einige Regionen in Deutschland seit Jahren mit sehr hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern. Ein Grund dafür sind Düngeregeln, die über die Jahre zwar immer wieder geändert wurden, aber nicht verlässlich und wirksam genug sind!“ Der Minister konstatiert anschließend: „Wir packen das jetzt an. Mit dem neuen Düngegesetz legen wir den Grundstein für verlässliche Düngeregeln, mit denen Höfe Planungssicherheit haben, das Verursacherprinzip stärker Beachtung findet und unser Wasser sauber bleibt. Wer Wasser gefährdet, wird in die Pflicht genommen. Wer Wasser schützt, soll entlastet werden.”

Die Anpassungen des Düngegesetzes sind rechtlich notwendig, um EU-Recht umzusetzen, die Stoffstrombilanz-Verordnung zu optimieren und eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung einführen zu können. Zudem werden einige Anforderungen der EU- Düngeprodukteverordnung zum Inverkehrbringen von EU-Düngeprodukten in nationales Recht umgesetzt.

Mit dem neuen Düngegesetz sollen künftig die Düngedaten der Höfe mit einer Monitoringverordnung nachvollzogen und bewertet werden können. Özdemir konstatiert: „Ein wichtiger Fortschritt, denn so kann endlich geprüft werden, wie wirksam die Düngeregeln sind. Mittelfristig können die Betriebsdaten die Basis für passgenaue Änderungen der Düngeverordnung, mit denen gezieltere Maßnahmen erarbeitet werden können, um etwa Betriebe zu entlasten, die schon wasserschonend arbeiten. Damit wird das Verursacherprinzip im Düngerecht gestärkt!“ Das neue Düngegesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

Mit den Änderungen des Düngerrechts will das BMEL:

  • das Verursacherprinzip stärken: Wer überdüngt und damit Gemeingüter wie Wasser oder Klima gefährdet, wird perspektivisch in die Pflicht genommen. Wer Wasser und Klima schützt, soll entlastet werden. Es ist notwendig, in Deutschland endlich ein noch stärker am Verursacherprinzip orientiertes System für die Düngung unserer Äcker und Felder zu schaffen – insbesondere in den „Roten Gebieten“, also in Zonen mit einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers.
  • die Daten bzgl. Nährstoffen und Düngepraxis landwirtschaftlicher Betriebe nachvollziehen und bewerten, um darauf aufbauend für die Betriebe gezielte Maßnahmen abzuleiten.
  • eine größere Flexibilität ermöglichen, um z. B. den Geltungsbereich der Stoffstrombilanz direkt in der Verordnung zu regeln.
  • die gute fachliche Praxis im Umgang mit Nährstoffen auf einzelbetrieblicher Ebene detaillierter und besser regeln und damit eine präzisere Bilanzierung und Bewertung von Nährstoffflüssen ermöglichen – mit dem Ziel, Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abzubilden und damit auch den Betrieben Optimierungsmöglichkeiten zu geben.
  • bestehende Vorschriften harmonisieren, wie etwa die Schwellenwerte, die einen Betrieb zur Stoffstrombilanz verpflichten. Hier sollen die Schwellenwerte entsprechend der Düngeverordnung ausgerichtet werden.
  • den Mehraufwand für die Betriebe verringern, indem einmal erhobene Daten besser bzw. mehrfach verwendet werden.
  • die Instrumente für einen zielgerichteten Vollzug der Düngeregeln stärken, indem z. B. eine Ordnungswidrigkeit bei mehrfach wiederholter Nichteinhaltung der zulässigen Bilanzwerte eingeführt wird.