Der aktuelle Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK ) zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthält viele begrüßenswerte Ansätze, wie entscheidende Aspekte des deutschen Energiemarktes neu geregelt werden können, urteilte am vergangenen Freitag, 30. August,   Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie  (BEE) in einer Ersteinschätzung.

„Lange haben wir darauf gewartet, endlich naht die Umsetzung.!"  Dr. Simone Peter, bild grüne
Lange haben wir darauf gewartet, endlich naht die Umsetzung.!” Dr. Simone Peter, bild grüne

Und weiter gesteht sie auch gegenüber Umwelt- und Energie-Report : „Lange haben wir darauf gewartet, endlich naht die Umsetzung: Energy Sharing wird endlich angepackt, für das die EU bereits eine Umsetzungsfrist bis Mitte 2021 gesetzt hatte!“ Und sie hebt hervor: „Der BEE hat schon vor längerem darauf hingewiesen ,  dass die Zeit drängt und  konkrete Vorschläge zur Implementierung  gemacht werden müssen. Wir begrüßen, dass nun die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende weiter gestärkt und gleichzeitig die Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren erhöht wird !“

Energy Sharing erlaubt es regionalen Stromverbrauchern – darunter Privathaushalten, Kommunen sowie kleinen und mittleren Unternehmen –, sich zu Bürgerenergiegesellschaften zusammen zu schließen und gemeinsam Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu betreiben, die Energie zu verteilen und zu verbrauchen.

Simone Peter hat aber auch Schwächen beim  Referentenentwurf „… im Bereich der Netzverknüpfung entdeckt: Allgemein werden die Bedingungen für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen verbessert und viele Punkte der im Branchendialog zur Beschleunigung von Netzanschlüssen mit BMWK und Netzbetreibern erarbeiteten Fokusagenda werden adressiert. So kann beispielsweise der verpflichtend und einheitlich ausgestaltete Kapazitätsreservierungsmechanismus einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Netzanschluss zu beschleunigen. Die Verteilnetzbetrieber sollen zudem künftig über ein zentrales Online-Tool zunächst unverbindliche Netzanschlussauskünfte erteilen und so darüber informieren, welche Anschlusskapazität an einem Netzverknüpfungspunkt zur Verfügung steht und welche Alternativen es gibt. Zudem tragen verbesserte Transparenz und verbindliche Fristen im Netzanschlussverfahren zu einer effektiveren Planung der Anschlüsse bei. Leider bleibt der Entwurf jedoch bei innovativen Netzanschlusskonzepten hinter den Möglichkeiten zurück.!

Die vom BEE vorgeschlagene Überbauung der Verknüpfungspunkte    mit mehreren Erneuerbare-Energien-Anlagen, flankiert von Speichern und Sektorenkopplung, ist im Entwurf nicht enthalten. Hier wird eine große Chance vertan, die bereits bestehende Netzinfrastruktur effizienter zu nutzen und somit zu einem schnelleren und kostengünstigeren Ausbau der Erneuerbaren beizutragen. Eine Einschätzung, die so auch bereits von der Bundesnetzagentur geteilt wurde, weshalb der Vorschlag noch bis Ende des Jahres umzusetzen ist“,befindet Simone  Peter.

Aus ihrer Sicht fehlen ebenfalls fehlen Maßnahmen für die Direktvermarktung sowie den Umgang mit negativen Strompreisen :  „Das BMWK hat zwar im Begleitschreiben zum Entwurf angekündigt, sich auch noch mit diesen Punkten befassen zu wollen, wachsende negative Strompreise müssen aber dringend adressiert werden, um die Kosten im Rahmen zu halten. Das Leitprinzip ist hier die Flexibilität, die erzeuger-, speicher-, und verbraucherseitig die fluktuierenden Quellen Wind und Solar flankiert. Auch muss eine Mengenabsicherung anstelle der bisherigen Zeitförderung im EEG eingeführt werden. Der BEE hat bereits 2021 in einer umfassenden Studie   aufgezeigt, wie negative Strompreise vermieden und Bezahlbarkeit der Energiekosten, Investitionssicherheit und die Akteursvielfalt der Energiewende garantiert bleiben!“,

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: “Hemmnisse für einen schnellen Netzaus- und -umbau beseitigen …!!!”