Förderaufruf: Milliarden für Wasserstoff- oder Dekarbonisierungsprojekte … oder ….
Am vergangenen Freitag, 30. August, wurde die Förderrichtlinie der neuen „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ zusammen mit den ersten Förderaufrufen für die zwei Fördermodule im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Damit ist die Förderrichtlinie am selben Tag in Kraft getreten und der erste Förderaufruf gestartet,
gab das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium von Minister Robert Habeck kund und zu wissen. Unternehmen haben demnach jetzt drei Monate Zeit und können bis 30. November 2024 ihre Projektskizzen einreichen. Nach derzeitiger Planung steht für den ersten Förderaufruf ein Volumen von etwas über 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Bundesminister Habeck hatte das Programm selbst bereits am 23. August 2024 vorgestellt.
Vor allem mittelständische Unternehmen werden aufgerufen, ihre Förderprojekte für Investitionen und Technologieentwicklungen einzureichen. Gefragt sind Industrieprojekte zur Dekarbonisierung, beispielsweise durch Elektrifizierung oder Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff sowie Vorhaben zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCU und CCS). Die einzelnen Förderbedingungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie und den Förderaufrufen zu den zwei Fördermodulen. Im Modul 1 sind Dekarbonisierungsvorhaben mit bis zu 200 Millionen Euro förderfähig. Im Modul 2 sind CCS/CCU- Vorhaben förderfähig, d.h. Investitionsvorhaben mit bis zu 30 Millionen Euro und industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro.
Das Förderprogramm BIK soll insgesamt bis 2030 laufen. Für das Förderprogramm stehen für die gesamte Programmlaufzeit nach derzeitiger Planung circa 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Die BIK tritt laut Habeck neben das Instrument der Klimaschutzverträge und adressiert zielgenau den Mittelstand. BIK und Klimaschutzverträge sind dementsprechend aufeinander abgestimmt und können nicht kumuliert werden. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.