Der Bund und die Braunkohleländer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich „nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen“, so das Bundesumweltministerium (BMUB) in einer Erklärung von heute Montag 28. November,  dazu, auf die Fortführung der Finanzierung der Braunkohlesanierung

Jens Spahn:
Parlamt. Staatssekretär beim BMF, Jens Spahn: Erfolgreiche Fortführung der Braunkohlesanierung …

für die Jahre 2018 bis 2022 geeinigt. Der Entwurf für das sechste Verwaltungsabkommen sieht demnach vor, dass Bund und Länder die Braunkohlesanierung mit insgesamt 1,23 Milliarden Euro finanzieren. Davon entfallen 851 Millionen Euro auf den Bund.

 Mit den Mitteln sollen nicht nur die ökologischen und bergbaulichen Altlasten des DDR-Braunkohleabbaus beseitigt, sondern auch eine „erfolgreiche Regionalentwicklung“ gefördert und Arbeitsplätze gesichert werden. Zu der gemeinsamen Fortführung dieser Aufgaben bekennen sich, laut BMUB- Erklärung  Bund und Länder ausdrücklich. Das sechste Verwaltungsabkommen sichere die hierfür erforderliche Kontinuität bei der Umsetzung der Aufgaben für die Jahre 2018-2022, heißt es in der Mitteilung des BMUB.

25.03.16 Pfeil für TextDer finanzielle Gesamtrahmen, der unter Beteiligung der Länder demnach abzusichern ist, beträgt 1230 Millionen

Schon früher wurde immer wieder um die Zukunft der Kohle gekämpft, Titelbild Vorläufer Umwelt-Energie-Report
Schon früher wurde immer wieder um die Zukunft der Kohle gekämpft, Titelbild Vorläufer Umwelt-Energie-Report

Euro und entspricht damit dem des aktuell laufenden fünften Verwaltungsabkommens.

Von der Gesamtsumme sind 910 Millionen Euro zur Erfüllung von Rechtsverpflichtungen der LMBV (Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH) sowie 320 Millionen Euro für weitere Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Wiederanstieg des Grundwassers vorgesehen.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Jens Spahn, erklärt dazu: “Ich freue mich, dass mit der erzielten Einigung die Grundlage für die weitere erfolgreiche

Finanzierung...?
Die Mittel sind bereits im Bundeshaushalt untergebracht …

Fortführung der Braunkohlesanierung geschaffen werden konnte. Von Bundesseite ist die erforderliche Vorsorge in den Bundeshaushalt 2017 bereits eingebracht worden. Es ist für den Bund von besonderer Bedeutung, dass das neue Verwaltungsabkommen erstmals eine zukunftsweisende Ergänzung erhält. Es enthält die Grundregelungen für ein Verfahren, in dem – den Fortschritten der Sanierung entsprechend – eine zügige, abschließende Übertragung von einzelnen Projekten der LMBV auf vom Bund unabhängige Trägerstrukturen im Bereich der Länder konkretisiert wird.”

25.03.16 Pfeil für TextBundesumweltministerin Barbara Hendricks betonte: …

… mit der Sanierung investiere man auch in eine erfolgreiche Strukturentwicklung in den betroffenen Regionen. Die Einigung auf die künftige Zusammenarbeit gebe den Beschäftigten der LMBV Perspektive und Sicherheit. Sie sei aber auch eine gute Nachricht für den Boden- und Gewässerschutz in der Lausitz, in Mitteldeutschland und Thüringen.

Nun sollen weitere Flächen aufgewertet und als Naturschutzflächen gewidmet werden. „Aus Umweltsicht ist dies ein Gewinn für die ehemaligen Braunkohlegebiete in der Lausitz, in Mitteldeutschland und in Thüringen“, so Hendricks.

25.03.16 Pfeil für TextDie Einigung muss aber noch von den betroffenen Landeskabinetten gebilligt werden. Im Frühjahr 2017 soll sie dann vom Bundesfinanzminister, der Bundesumweltministerin und den LandesministerInnen unterzeichnet werden.