Das Bundeskabinett hat in seiner gestrigen  Sitzung, 10 Mai,  die sog. SINTEG-Verordnung beschlossen. Die Verordnung ergänzt das bereits Ende 2016 gestartete

Das Kabinett hat  den wenig erfreulichen
Das Kabinett hat ins “Schaufenster intelligente Energie” geschaut und “Ja” dazu  gesagt …

Förderprogramm  „Schaufenster intelligente Energie“ – Digitale Agenda für die Energiewende  (SINTEC) und schafft den notwendigen rechtlichen Rahmen, um neue Verfahren für eine sichere und stabile Stromversorgung bei sehr hohen Anteilen an  erneuerbaren Energien zu erproben und voranzutreiben. (Wir berichteten am  07.Dezember 16:   BMWI: Förderung neuer Zukunftsenergien, s. unten)

Die Verordnung beinhaltet hierfür eine sog. Experimentierklausel.

 „Mit der SINTEG-Verordnung setzen wir einen ersten Punkt unserer Mitte April vorgestellten Innovationsagenda praktisch um. Die SINTEG-Verordnung schafft mit einer sog. Experimentierklausel

Brigitte Zypries:
Brigitte Zypries: Fünf großflächige Modellregionen

den rechtlich notwendigen Rahmen für die Erprobung neuer Verfahren und Technologien für die Zukunft unserer Energieversorgung“, so Bundeswirtschaftsministerin  Brigitte Zypries.  

Und weiter betonte sie: „In unserem gleichnamigen Förderprogramm „Schaufenster intelligente Energie (SINTEG)“ haben wir bereits fünf großflächige Modellregionen gestartet. Nun passen wir auch den rechtlichen Rahmen an, um Innovationen und neue Verfahren besser voranzutreiben. Damit erreichen wir, dass diese es schneller vom Labor in den Praxistest und schließlich auch in den Markt schaffen.“

25.03.16 Pfeil für TextMit dem SINTEG-Förderprogramm sind Ende 2016 insgesamt fünf Schaufensterregionen gestartet, die große regionale Versuchsfelder bilden sollen. In diesen Schaufensterregionen, so ist es von den Initiatoren vorgesehen,  werden innovative Verfahren und Technologien für industrielle Verbraucher, Speicher und Netzbetreiber erprobt. Dabei sollen vor allem neue Verfahren und Technologien getestet werden, die zur Stabilität des Stromsystems beitragen oder es ermöglichen schneller und flexibler auf die Preise am Strommarkt zu reagieren.

Mit der neuen Experimentierklausel können sich die SINTEG-Projektteilnehmer begrenzt für die Dauer des Projektzeitraums wirtschaftliche Nachteile (u. a. höhere Strompreisabgaben) erstatten lassen, die ihnen durch die Projektteilnahme entstanden sind, so das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) in einer Mitteilung dazu.

Konkret bedeute das, dass Unternehmen zunächst selbstverständlich alle zusätzlich auftretenden Umlagen und Entgelte bezahlen müssen. Auf Antrag können sie sich aber solche Beträge erstatten lassen, die aufgrund ihrer Tätigkeit im SINTEG-Programm zusätzlich angefallen sind. Die Verordnung ist bis Mitte 2022 befristet.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: BMWI: Förderung neuer Zukunftsenergien