Privatpersonen, Bürgerinitiativen und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) lehnen die weitere Nutzung von Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal zum Weiterbetrieb des AKW Lingen 2 (Atomkraftwerk

14.09.17 AKW Emsland rwe bild

Emsland) generell ab. Bei einem Erörterungstermin in Lingen wurde am Dienstag, 12.September, die zuständige Genehmigungsbehörde, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) aufgefordert, dem AKW-Betreiber RWE eine neu beantragte wasserrechtliche Bewilligung zu versagen. Ein weiterer Erörterungstermin beginnt am Montag ,18.September, in Lingen, dabei geht es um die Nutzung des Speichersees bei Geeste zum Weiterbetrieb des AKW Lingen 2.

RWE selbst berichtet aktuell über den Reaktor:

“In der Zeit vom 01. bis 31.08.2017 überwiegend mit Volllast eingesetzt. Im Berichtszeitraum wurden 1,027 Milliarden Kilowattstunden (kWh) Strom produziert. Seit Jahresanfang sind damit 7,297 Milliarden kWh erzeugt worden. Diese Strommenge reicht aus, um etwa 2,24 Millionen Haushalte mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden ein Jahr lang zuverlässig und CO2-frei mit Strom zu versorgen.”

Womit auch belegt ist, dass noch immer viel Atomstrom produziert wird.

25.03.16 Pfeil für TextDie bisherigen wasserrechtlichen Genehmigungen für den Betrieb des AKW Lingen 2, berichteetn die Anti-Atom-Initiativen indes,  laufen in wenigen Monaten aus, während das AKW nach den offiziellen Plänen noch bis Ende 2022 am Netz bleiben soll. In den Genehmigungen ist die bisherige Wasserentnahme aus dem Dortmund-Ems-Kanal sowie aus dem Speicherbecken bei Geeste für den Betrieb des AKW Lingen 2 geregelt.16.06.16 Logo BBU

Die beantragte wasserrechtliche Bewilligung zur Nutzung des Kanalwassers kann aus Sicht der Antragsteller gegen die Nutzung nicht losgelöst vom Betrieb des AKW Lingen 2 und von den damit verbundenen Gefahren, betrachtet werden, trugen sie beim Erörterungstermin am Dienstag vor.

25.03.16 Pfeil für TextDie Genehmigungsbehörde lehnte allerdings jegliche Erörterung der AKW-Gefahren ab und konzentrierte die Anhörung ausschließlich auf die Wasserentnahme aus dem Dortmund-Ems-Kanal. Auf diese Thematik waren die Einwenderinnen und Einwender, darunter auch der Vorsitzende des Elternvereins Restrisiko Emsland, natürlich auch gut vorbereitet, wie sie später betonten.  Sie trugen zahlreiche Einsprüche gegen die beantragte zukünftige Wasserentnahme vor und begründeten die  auch mit dem  jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Betrieb des Kohlekraftwerkes Moorburg, der FFH- Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat)  und dem Schutz der Rohrverbindungen zwischen Dortmund-Ems-Kanal und dem AKW Lingen 2 vor Sabotage.

25.03.16 Pfeil für TextDas Urteil zum Kohlekraftwerk Moorburg, nach dem für das Kraftwerk kein Wasser aus der Elbe entnommen werden darf, hätte seitens des NLWKN im Verfahren zur Wasserentnahme aus dem Dortmund-Ems-Kanal berücksichtigt werden müssen, war dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)  , laut den Anti-Atom-Initiativen, überhaupt nicht geläufig. Ebenso wie bei der Elbe muss bei der Ems der Schutz als FFH- Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) gewährleistet werden. Bisher wurde für das Vorhaben nur eine FFH- Vorprüfung durchgeführt.

14.09.17 Lingen Demo Buchholz

Beim Erörterungstermin in Lingen, bei dem auch die Gefahr des „Fische-Schredderns“ ein Thema war, wurde seitens des BBU die umfassende Durchführung einer Prüfung der FFH- Verträglichkeit des Projektes beantragt. Weiterhin wurde seitens der Einwenderinnen und Einwender beantragt, dass geprüft werden müsse, ob das Rohrsystem zwischen Kanal und AKW ausreichend gegen Sabotage gesichert sei und welche weiteren Großbetriebe erhebliche Wassermengen aus dem Dortmund-Ems-Kanal benötigen.

25.03.16 Pfeil für TextInsgesamt wurde kritisiert, dass das Genehmigungsverfahren nicht grenzüberschreitend auch der Bevölkerung in den Niederlanden bekannt gemacht wurde. Da das Verfahren dem Weiterbetrieb des AKW Lingen 2 dient, wäre das gemäß der Vereinbarungen der Niederländisch- Deutschen-Kernenergie-Kommission (NDKK) erforderlich gewesen. Ein niederländischer Einwender hat bei der Erörterung mehrfach darum gebeten, dass ihm ein Dolmetscher gestellt wird, dies hat die Genehmigungsbehörde allerdings immer wieder abgelehnt. Damit wurden die Rechte des Niederländers, seine Einwendungen umfassend zu erörtern, massiv beeinträchtigt, so der BBU in einer Stellungnahme dazu.

25.03.16 Pfeil für Text Der nächste Erörterungstermin zur Nutzung des Speichersees Geeste für den Weiterbetrieb des AKW Lingen 2 beginnt in wenigen Tagen,  am Montag, 18. September,  um 10 Uhr in der Halle IV in Lingen, Kaiserstraße 10 a. Der Termin ist laut BBU- Verlautbarung nicht öffentlich, es können demnach nur Personen teilnehmen, die Einsprüche oder Stellungnahmen bei der Genehmigungsbehörde eingereicht haben.

Udo Buchholz vom BBU: Dem AKW Lingen das Wasser abgraben ...
Udo Buchholz vom BBU: Dem AKW Lingen das Wasser abgraben …

Der BBU weist aber darauf hin, dass eine Teilnahme auch mit Vollmachten ermöglicht werden kann. Wer sich von dem AKW Lingen 2 und von den Auswirkungen der wasserrechtlichen Genehmigungen betroffen fühlt, kann sich zum Informationsaustausch bei BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz unter 02562-23125 oder udo.buchholz@bbu-bonn.de <mailto:udo.buchholz@bbu-bonn.de>, sowie beim BBU in der Geschäftsstelle unter 0228-214032 melden.

Bürgerinitiativen und der BBU wollen sich, so Buchholz,  sich weiterhin zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt dafür einsetzen, dass dem AKW Lingen 2 „das Wasser abgegraben“ wird.