Am vergangenen Freitag, 10. März, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einen  neuen Förderaufruf für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität gestartet und will damit Unternehmen, Verbände und Vereine bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten unterstützen.  .

"Mit unserer Förderung machen wir E-Autos erschwinglicher....!" Volker Wissing
Mit unserer Förderung machen wir E-Autos erschwinglicher….!” Volker Wissing

„Beim Hochlauf der Elektromobilität machen wir große Fortschritte“, klopft sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing bildlich auf die Schulter. Er verweist zugleich darauf, dass „…heute schon mehr als eine Million reine E-Autos auf der Straße sind. … Mit unserer Förderung machen wir E-Autos erschwinglicher, dazu finanzieren wir auch die benötigte Ladeinfrastruktur und senken so die Einstiegshürden!“

Gefördert werden demnach die Mehrkosten, die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs im Vergleich zu einem Referenzfahrzeug mit Verbrennungsmotor anfallen, mit bis zu 50 Prozent (inkl. KMU-Bonus). Zusätzlich wird die Ladeinfrastruktur, die für den Betrieb des jeweiligen Fahrzeugs notwendig ist, gefördert. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Förderfähig sind Pkw und Leichtfahrzeuge. Gefördert werden Vorhaben ab 15.000 Euro und bis zu 1 Millionen Euro (netto) pro Unternehmen, Verband oder Verein. Anträge können bis zum 20. April 2023 eingereicht werden. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 14 Millionen Euro bereit.

Am 21. April wird es dann auch noch einen gesonderten Förderaufruf für Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft geben. Hier werden Mehrkosten in Höhe von 40 Prozent gefördert. Werden die Fahrzeuge im Zuge der Daseinsvorsorge, zum Beispiel im Bereich der Energie- und Wasserversorgung sowie im Bereich der Entsorgung eingesetzt, kann eine Förderung von 90 Prozent der Investitionsmehrkosten beantragt werden. Berücksichtigt werden Vorhaben ab 21.000 Euro bis zu 1 Million Euro (netto) pro antragstellende Institution. Die Fahrzeuge müssen ebenfalls mit Strom aus regenerativen Energien betrieben werden. Insgesamt stehen dafür 10 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Anträge können bis zum 8. Juni 2023 eingereicht werden.