Im Zusammenhang mit dem Wegfall von zwei Gasumlagen warnte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bereits am vergangenen Donnerstag , 05. Oktober, vor überzogenen Erwartungen bei den Endpreisen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Am Tag zuvor hatte Bundesverbraucherministerin Steffi Lemke  Gaslieferanten aufgefordert, die Entlastung durch den Wegfall der Gasumlagen direkt an die Kunden weiterzugeben.

Ingbert Liebing,   VKU-Hauptgeschäftsführer nahm dies gleich zum Anlass, um „… vor unrealistischen Erwartungen zu warnen.

 Ingbert Liebing:"...vor unrealistischen Erwartungen  warnen...!",  bild Grün .Bunesreg. Stefan Kaminski.!!! , bild cdu sh
Ingbert Liebing:”…vor unrealistischen Erwartungen warnen…!”, bild Grün .Bunesreg. Stefan Kaminski.!!! , bild cdu sh

. Wir sprechen von rund 0,61 Cent pro Kilowattstunde. Für Neukundenpreise wäre das eine Senkung im mittleren einstelligen Prozentbereich pro Kilowattstunde!“

Und er befand weiter: „Gerade aus der Bundesregierung heraus sind Ratschläge zur Preisgestaltung höchst unangemessen, nachdem sie selbst gerade beschlossen hat, die Umsatzsteuer zum Jahresende auf Gas und Wärmebezug von 7 auf 19 Prozent anzuheben und damit die krisenbedingte Entlastung vorzeitig zu beenden. Diese Steuererhöhung macht mehr als die jetzt mögliche Senkung aus. Ingbert Liebing konstatierte ganz direkt: „Deshalb sollte die Umsatzsteuersenkung beibehalten werden!“

Grundsätzlich gilt nach seiner Darstellung: Die Erhebung und Weitergabe der vom Marktgebietsverantwortlichen THE festgesetzten Umlagen in der Erdgaslieferkette von den

Liebing an Bundesumweltministerin Steffi Lemke:„Gerade aus der Bundesregierung heraus sind Ratschläge zur Preisgestaltung höchst unangemessen,...!",  bild Grün .Bundesreg. Stefan Kaminski
Liebing an Bundesumweltministerin Steffi Lemke:„Gerade aus der Bundesregierung heraus sind Ratschläge zur Preisgestaltung höchst unangemessen…!”, bild Grün .Bundesreg. Stefan Kaminski

Bilanzkreisverantwortlichen an die Erdgaslieferanten bis zum Letztverbraucher erfolgt auf vertraglich vereinbarter Grundlage.

Ob die Erdgaslieferanten die Umlagen ihren Kunden als Preisbestandteile weitergeben, ist eine Unternehmensentscheidung. Wenn die Umlagen vertraglicher Preisbestandteil sind, wird die Umlagensenkung bei der Gaspreiskalkulation berücksichtigt.

Mit Blick auf mögliche Preisentwicklungen gilt: Der Preis für Erdgas hängt von zahlreichen Faktoren ab. Diese können bei der Preisbildung im Zusammenspiel nach oben oder nach unten verstärkend oder dämpfend wirken, sich gegebenenfalls auch gegenseitig aufheben.

Eine wichtige Rolle spielt der Beschaffungspreis. Außerdem wirken sich Bilanzierungsumlage (früher Regel- und Ausgleichsenergieumlage), Gasspeicherumlage, Konzessionsabgabe, Energiesteuer, Konvertierungsumlage und CO2-Preis auf den Endpreis aus.

Stadtwerke kaufen Energie stetig auf Termin für die Zukunft ein, das heißt in vielen kleinen Teilmengen zu verschiedenen Zeitpunkten. Diese bewährte Beschaffungsstrategie schützt die Energiekunden vor großen Preissprüngen.“