Der Bundesrat hat sich mit einer Entschließung am vergangenen Freitag, 24. November,  dafür eingesetzt, die Zulassungsverfahren für so genannte Elektrolyseure zu vereinfachen, um die Erzeugung von Wasserstoff zu erleichtern.

Bundesrat: ...einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet...  , bild Frank Bräuer, brt
Bundesrat: …einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet... , bild Frank Bräuer, brt

Für Wasserstoffproduktionsstätten mit einer elektrischen Nennleistung bis 5 Megawatt soll demnach die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit künftig entfallen. Damit, so heißt es in dem auf Anregung von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Saarland gefassten Entschließung, der sich an die Bundesregierung richtet ,  würde ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet und für gewerbliche Betreiber ein erheblicher Investitionsanreiz geschaffen.

Weiter heißt es im Antrag:Wasserstoff kann mit Hilfe von Elektrolyseuren aus regenerativem Strom von Photovoltaik– oder Windkraftanlagen hergestellt werden. Die beschleunigte Erzeugung und zunehmende Verwendung als chemischer Rohstoff und Energieträger sei ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energie- und Wärmewende.   Vor allem dezentrale Elektrolyseure seien dabei wichtig, um Wasserstoff verbrauchsnah vor Ort produzieren und nutzen zu können. Elektrolyseure sollten bei steigenden Anteilen an erneuerbaren Energieträgern in den kommenden Jahren einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Stromnetze leisten. Dabei habe die Wasserstofferzeugung durch Elektrolyse von Wasser wesentlich geringere Umweltauswirkungen als die Erzeugung in konventionellen Wasserstoffanlagen, argumentiert der Bundesrat.

Trilogverhandlungen in Brüssel: Um das Hochfahren der Wasserstoffwirtschaft schnell, effizient und praxistauglich zu gestalten, seien Änderungen im Bundesrecht erforderlich. Der Bundesrat fordert nun die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der aktuellen Trilogverhandlungen zur Industrieemissionsrichtlinie der EU für entsprechend mögliche Genehmigungserleichterungen bei der Einstufung von Elektrolyseuren einzusetzen.

Bundesregierung am Zug: Die Entschließung wurde noch am Freitag der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit der Forderung des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.