Der vom Bundesumweltministerium (BMUV) vorgelegte Regierungsentwurf für ein Klimaanpassungsgesetz hat am vergangenen Freitag, 15. Dezember, „.. erfolgreich „, wie das BMUV in seinem Statement erklärt,  den Bundesrat passiert und damit kann das Gesetz Mitte 2024 in Kraft treten.

Mit dem Gesetz wird  nach Einschätzung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen. Und weiter heißt es im BMUV-Statement dazu: Städte und Gemeinden sind in besonderer Weise betroffen, wenn es um konkrete Vorsorge für die Folgen der Klimakrise geht. Daher werden mit

 Steffi Lemke: "...erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland  ...!",  bild Grün .Bundesreg. Stefan Kaminski
Steffi Lemke: “…erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland …!”, bild Grün .Bundesreg. Stefan Kaminski

diesem Gesetz die Länder beauftragt, für systematische und flächendeckende Klimaanpassungsstrategien in den Ländern und für Klimaanpassungskonzepte für die Gebiete der Gemeinden und Kreise zu sorgen. Zugleich verpflichtet sich die Bundesregierung mit dem Gesetz dazu, in Zukunft eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu verfolgen.

Ministerin  Steffi Lemke erinnert: “Die Folgen der Klimakrise spüren wir mit Dürren, Hitzesommern und Waldbränden sowie Starkregen und Hochwasser jedes Jahr immer stärker. Mit dem ersten Bundesgesetz für Klimaanpassung treffen wir Vorsorge und geben der Klimaanpassung ein neues, starkes Fundament. Kommunen, Länder und der Bund müssen nun Strategien entwickeln, wie vor Ort mit den Herausforderungen der Klimakrise umgegangen werden kann. Ziel ist es, dass wir in Deutschland weiterhin gesund und sicher leben können. Durch das neue Gesetz wird Klimaanpassung erstmals zur rechtlich verankerten Aufgabe für Kommunen – zum Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen der Klimakrise, wie zum Beispiel Hitze und Überschwemmungen. Sie gibt auch dem Handeln der Bundesregierung klare Orientierung. Mit den Ländern arbeiten wir an einer gemeinsamen, dauerhaften Finanzierung von Klimaanpassung. Das Bundesumweltministerium wird Länder und Kommunen bei der Umsetzung des Gesetzes weiterhin bestmöglich mit Beratung und Förderung unterstützen.“

Wetterextreme verursachen in Deutschland und Europa immer wieder enorme Schäden, noch schlimmer:  sie werden in Zukunft häufiger und zwingen die gesamte Gesellschaft zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise. Das neue Gesetz soll den strategischen Rahmen für die künftige Klimaanpassung in Bund, Ländern und Kommunen setzen. Dieser Rahmen soll es ermöglichen, alle Anstrengungen für die Klimaanpassung auf allen Ebenen zu koordinieren und über alle Handlungsfelder hinweg voranzubringen. Ziel ist es, dass künftig auf allen föderalen Ebenen Klimaanpassungsstrategien oder Konzepte zur Klimaanpassung erarbeitet werden, um mit einer systematischen Betroffenheitsanalyse und Maßnahmenplanung die erforderlichen Schritte für eine flächendeckende Klima-Vorsorge in Deutschland zielgerichtet anzugehen. So werden Schäden abgemildert und die Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land verbessert.

Man sieht förmlich wie  sich  Steffi Lemke bei Verkündung folgender Sätze und Feststellungen auf die eigene Schulter : “Mit dem Gesetz ist ein Meilenstein in der Klimaanpassung zum Schutz der Menschen, ihrer Gesundheit und Lebensqualität. Bei der Klimaanpassung geht es um Risikovorsorge, aber auch um Gesundheitsschutz, um den Erhalt der Lebensqualität, das Sichern der Infrastruktur und der wirtschaftlichen Basis unseres Landes. Beispielsweise sind Grünflächen in Städten gut für den Hitzeschutz und speichern zugleich das Regenwasser in Trockenzeiten.”

Das neue Klimaanpassungsgesetz wird – nach Darstellung des BMUV –  vor allem durch drei Kernelemente geprägt:

Stärkung der Klimaanpassung vor Ort: Für eine wirkungsvolle Vorsorge sollen möglichst flächendeckend, insbesondere auf lokaler Ebene, Anpassungskonzepte und Maßnahmenpläne auf der Grundlage von Risikoanalysen erstellt werden. Die Länder werden daher mit dem Klimaanpassungsgesetz beauftragt, (1) eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen, (2) dafür Sorge zu tragen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufgestellt werden – mit Bezug zu Gebieten der Gemeinden und Kreise – und (3) dem Bund zu berichten, wie viele Gemeinden und Kreise entsprechende Konzepte haben. Die Länder haben bei der Ausgestaltung der Klimaanpassungskonzepte auf lokaler Ebene viele Spielräume und können etwa bestimmen, dass diese nur für Gebiete von Gemeinden über einer bestimmten Einwohnerschwelle zu erstellen sind.

Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes: Die Bundesregierung soll per Gesetz verpflichtet werden, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen. Die Strategie wird regelmäßig aktualisiert und fortlaufend umgesetzt. Damit wird die bestehende Deutsche Anpassungsstrategie weiterentwickelt. Künftig lassen sich mit konkreten, messbaren Zielen Maßnahmen und Instrumente zielgenauer ausrichten. Klimaanpassungspolitik wird auf diese Weise wirkungsvoller.

"Die Strategie wird regelmäßig aktualisiert und fortlaufend umgesetzt.....“ ;     Steffi Lemke, bild grüne dessau
Die Strategie wird regelmäßig aktualisiert und fortlaufend umgesetzt…..“ ; Steffi Lemke, bild grüne dessau

Die Ziele werden nicht im Gesetz festgeschrieben, sondern in einem separaten Strategieprozess entwickelt. Bürgerinnen und Bürger sowie Länder und Verbände werden bei dieser Entwicklung einbezogen. Die erste Klimaanpassungsstrategie in neuer Form soll bis Ende 2024 von der Bundesregierung beschlossen werden, auch wenn das Gesetz ihr dafür bis zum Ende der Legislaturperiode Zeit ließe.

Berücksichtigungsgebot: Als weitere Instrumente zur Stärkung der Klimaanpassung in Deutschland haben Träger öffentlicher Aufgaben nach dem Gesetzentwurf bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen. Dies wird durch Hinweise auf typische Klimarisiken im Gesetz konkretisiert. Die Träger öffentlicher Aufgaben sollen auch darauf hinwirken, dass sie im Rahmen von Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich bereits versiegelte Böden, deren Versiegelung dauerhaft nicht mehr für deren Nutzung notwendig ist, in den natürlichen Bodenfunktionen, soweit dies erforderlich und zumutbar ist, wiederherstellen und entsiegeln.

Parallel zum gesetzgeberischen Prozess für das Klimaanpassungsgesetz und der Entwicklung der Klimaanpassungsstrategie diskutieren – wie Steffi Lemke bereits heute ankündigt –  Bund und Länder im Rahmen der Umweltministerkonferenz (UMK), wie eine langfristige, verlässliche Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen aussehen kann.

Über das Gesetz hinaus will und wird das Bundesumweltministerium auch weiterhin Länder und Kommunen bei der Erstellung von Klimaanpassungskonzepten durch eigene Förderprogramme und durch das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) unterstützen. Mit der Förderrichtlinie “Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels” soll gezielt die strategische Steuerung der nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel in Kommunen mithilfe nachhaltiger kommunaler Anpassungskonzepte weiter vorangebracht werden. Unter anderem fördert dieses Programm den Einsatz von Klimaanpassungsmanagerinnen und -managern. Mit Hilfe der Förderrichtlinie “Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)” trägt das BMUV ferner modellhaft dazu bei, akute klimatische Belastungen in sozialen Einrichtungen abzumildern und diese auf zukünftige klimatische Veränderungen vorzubereiten.

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag, 15. Dezember,  beschlossen, nicht den Vermittlungsausschuss gegen den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Regierungsentwurf für ein Klimaanpassungsgesetz anzurufen. Damit wird das Gesetz noch im Jahr 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und Mitte 2024 in Kraft treten.