Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) hat am gestrigen Mittwoch, 27. März, ihren ersten Auswertungsbericht vorgestellt. Umwelt- und Energie-Reporthat am gestrigen Mittwoch, 26. März, ausführlich-berichtet, s. unten – und wir berichten heute abschließend.

"Nur so lässt sich von den Vorteilen des CO 2 -Grenzausgleichs profitieren...!" Dr. Jürgen Landgrebe bild uba
Deutschland hat eine wichtige Pionierrolle in Europa übernommen…!” Dr. Jürgen Landgrebe bild uba

Im Auswertungsbericht wird weiter darauf hingewiesen, dass bereits in diesem  laufenden Jahr  zudem die dreijährige Vorbereitungsphase auf den neuen Europäischen Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2) startet, der dann aber  im Jahr 2027 vollumfänglich beginnen soll.

Diese Vorbereitungsphase ist demnach  eine reine Berichtsphase, in der noch keine Abgabeverpflichtung besteht. Der EU-ETS 2 ist ähnlich konzipiert wie der nEHS, es gibt jedoch auch wesentliche Unterschiede wie die Einschränkung des Anwendungsbereichs auf bestimmte Endabnehmer von Brennstoffen, unterschiedliche Vollzugsfristen und dass die Preisbildung von Beginn an direkt über den Markt erfolgt.

Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs „Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle“ im UBA begtont in dem Zusammenhang: „Mit der Einführung des nEHS im Jahr 2021 hat Deutschland eine wichtige Pionierrolle in Europa übernommen und war damit Wegbereiter für den EU-ETS 2 ! Aus klimapolitischer Perspektive birgt der Übergang in den EU-ETS 2 große Chancen, weil die bindenden Emissionsobergrenzen auf EU-Ebene endlich die vereinbarten Minderungsziele absichern. Beim Übergang vom nEHS in das europäische System setzen wir uns für einen effizienten, gleichermaßen integren und schlanken Vollzug für alle beteiligten Akteure ein.“

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA ist für den Vollzug des nationalen Emissionshandels und des Europäischen Emissionshandels in Deutschland zuständig.