Die am vergangenen Mittwoch, 27. März, im Bundeskabinett verabschiedete Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes wird von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) aufs Schärfste kritisiert: Denn, demnach soll bei der Zulassung neuer Offshore Windanlagen in Beschleunigungsgebieten auf wichtige Umweltstandards, wie die Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Prüfung,

"Meeres- und Klimaschutz können so nicht Hand in Hand gehen....!" Dr. Cornelia Nicklas , bil duh
Meeres- und Klimaschutz können so nicht Hand in Hand gehen….!” Dr. Cornelia Nicklas , bil duh

verzichtet werden. Vorgaben für besonders schützenswerte Gebiete auf Planungsebene können dies nicht kompensieren. “Die Abschwächung ist ein fataler Fehler für den Meeresschutz“, konstatiert die   DUH-Leiterin Recht Cornelia Nicklas .

Und weiter kritisiert sie ganz unverhohlen: „Die vom Bundeskabinett verabschiedete Novelle bedeutet den massiven Abbau von Umweltstandards.  Die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung gefährdet nicht nur die Naturverträglichkeit der Projekte, sondern auch die Planungssicherheit selbst für etablierte Branchenvertreter. Sogenannte Beschleunigungsgebiete, innerhalb derer Projekte komplett ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Prüfung zugelassen werden sollen, hätten schlimme Folgen für den Meeresschutz. Zudem sind sie als Maßnahme zur nationalen Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie nicht zwingend erforderlich. Meeres- und Klimaschutz können so nicht Hand in Hand gehen. Das Wissen über unsere Meeresgebiete ist bereits heute schlecht, weshalb der Verzicht auf die Prüfungen mitsamt Datenerhebung keinesfalls hinnehmbar ist. Wir appellieren an die Mitglieder des Bundestages, das Gesetz nachzuschärfen und Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtliche Prüfungen zu erhalten.“