Bereits 1989 haben wir so getitelt
Bereits 1989 haben wir so getitelt

Die  von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Finanzierung des Atomausstiegs hat zwar mit dem jetzt vorliegenden Bericht , wird er denn umgesetzt, einen gewaltigen Schritt nach vorn getan, zur sofortigen Sicherung von Kapital der Atomkonzerne zur Finanzierung von wesentlichen Teilen des Ausstiegs. Es bleiben aber noch gewaltige Lücken. Vor allem für den Fall, dass bis zum endgültigen Ausstieg 2022  ein Gau passieren würde und die Konzerne nach dem gelten Haftungsrecht mit ihrem gesamten Vermögen haften müssten.

Die Atomkonzerne sollen, so der Beschluss der Kommission, 23 Milliarden Euro  in einen staatlichen Fonds einzahlen. Die Summe setzt sich zusammen aus den bereits gebildeten Rückstellungen von 17 Milliarden Euro und einem Risikoaufschlag von rund sechs Milliarden Euro.  Aus dem Fonds sollen die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls bezahlt werden.

Die Atomkonzerne müssen selbst die Kosten für die Stilllegung und den Rückbau der Kraftwerke übernehmen und nach Willen der Kommission unbegrenzt dafür haften. Bis jetzt haben die Unternehmen dafür knapp 20 Milliarden Euro zurückgestellt. Die Kosten werden nach heutigem Stand auf 24 Milliarden Euro geschätzt.

Beim Gau haften auch die Rückstellungen

Käme es allerdings in der Zwischenzeit bis zur endgültigen Stilllegung aller Atommeiler zum Gau in einem der Atommeiler müsste der Betreiber   nach geltendem Atomhaftungsrecht mit seinem gesamten Vermögen haften.

Dann würde auch auf die Rückstellungen für den Rückbau der Atommeiler Zugriff genommen  werden können.

04.09.15 Titel Atommüll das Milliardengrab Das zuständige Bundeswirtschafts-ministerium teilte uns auf Anfrage mit:

„Rückstellungen sind Positionen auf der Passivseite der Bilanz. Sie müssen nach den handelsrechtlichen Vorschriften für ungewisse Verbindlichkeiten – wie z. B. die atomrechtlichen Verpflichtungen der Kernkraftwerksbetreiber zum Rückbau und zur Stilllegung der Kernkraftwerke und zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle – gebildet werden. Ihnen steht auf der Aktivseite der Bilanz das gesamte Vermögen gegenüber. Sie sind in diesem Sinne nicht ‚zweckgebunden‘.“