03.07.15 Weißbuch  StrommarktDas Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in seinem heutigen Urteil, Mittwoch 10. Mai, die Klage Deutschlands gegen einen Beschluss der EU-Kommission zum Erneuerbare Energien Gesetz in der Fassung von 2012 (EEG 2012) abgewiesen, hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) heute mitgeteilt

Es bestätige damit, so das BMWI in einer entsprechenden Meldung dazu,  die Feststellung der EU-Kommission, dass durch das EEG 2012 Beihilfen aus staatlichen Mitteln gewährt worden seien und es sich bei dem umlagefinanzierten System des EEG um eine Beihilfe handele.

Das gegenwärtig geltende  EEG 2014, das die Kommission bereits im Jahre 2014 genehmigt hat, ist durch die heutige Entscheidung des EuG nicht betroffen (Klagegegenstand war ausschließlich das EEG 2012). Es kommen auch keine Erstattungsforderungen auf die Industrie zu, konstatierte das BMWI weiter.

Prüfen ob Rechtsmittel eingelegt werden sollen

Das BMWI werde das Urteil nun eingehend auswerten und prüfen, ob ein Rechtsmittel eingelegt werden soll. Grundsätzlich kann gegen erstinstanzliche Urteile des EuG innerhalb von zwei Monaten ein Rechtsmittel zum EuGH eingelegt werden, hieß es in der Meldung des BMWI.

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI ) reagierte umgehend und forderte inzwischen die Bundesregierung auf, den Sachverhalt in letzter Instanz vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) klären zu lassen. um endgültige Rechtssicherheit herbeizuführen

VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann weist aktuell darauf hin,

VCI-Geschäftsführer Utz Tillmann:
VCI-Geschäftsführer Utz Tillmann: Die laufende EEG-Novelle wird das Kostenproblem  nicht lösen …

dass bei der Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland grundsätzlicher Handlungsbedarf bestehe. “Die Förderung erneuerbarer Energien hat schon heute ein Volumen erreicht, das weder akzeptabel noch für den Mittelstand bezahlbar ist. Eine Förderung von mehr als 20 Milliarden Euro im Jahr sollte in Zukunft nicht mehr ohne parlamentarische Kontrolle an die Verbraucher weitergereicht werden. Die laufende EEG-Novelle wird das Kostenproblem nicht lösen. Die Politik sollte daher über ein neues System zur Finanzierung der Energiewende nachdenken.”

Tillmann bilanziert, …

vom Urteil des Gerichts der Europäischen Union sei nicht nur die Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland betroffen.

„Es hat auch Folgen für energieintensive Branchen wie die Chemie, da das Gericht die EEG-Entlastungen der Besonderen Ausgleichsregelung ebenfalls als Beihilfe einstuft. Ohne diese Entlastungen droht uns aber eine Kostenlawine, die unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährdet.”