13.04.16 Erdogan KarikaturRusslands Vize-Verteidigungsminister Anatoli Antonow konstatierte Anfang Dezember vergangenen Jahres, dass die Türkei Hauptverbraucher von illegal gefördertem Öl  aus Syrien und dem Irak sei. Er beschuldigte den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan und seine Familie der direkten Beteiligung am Ölgeschäft der  Terrormiliz Daesh (auch IS oder „Islamischer Staat” genannt). Das berichtete zur gleichen Zeit die von Moskau gesteuerte Nachrichten-Agentur Sputnik  news. Und dort ging man noch viel weiter und schrieb: „Die Verwicklung der Türkei ins illegale Ölgeschäft des Islamischen Staates ist, laut Experten, nur der Gipfel des Eisbergs. In Wirklichkeit gebe es eine viel tief greifendere kriminelle Partnerschaft zwischen Ankara und der Terrororganisation, und zwar in solchen Bereichen wie Menschenhandel und Finanzbetrug.“ Weiter berichtete die Agentur zu dem Zeitpunkt : „Daesh ist in vollem Maße eine organisierte Verbrecherbande — gemeinsam mit der Erdogan-Familie”, sagte Gordon Duff, Sicherheitsberater und Senior Editor beim Onlinemagazin Veterans Today, gegenüber Sputnik.

25.03.16 Pfeil für Text„Die Erdogan-Familie und ihre Freunde …

betreiben organisiertes Verbrechen in Österreich, in Deutschland, in den Niederlanden – darunter Menschenhandel in massivem Umfang, Drogenhandel und Kreditkartenbetrug”, fügte er hinzu.

Haben sich Moskau und Ankara, Präsident Putin und Präsident Erdogan zu der Zeit mit allen möglichen Mitteln, bevor es schließlich ganz handfest werden konnte, bekämpft, sind sie heute wieder „Freunde“.

Wie sehr Ankara mit mindestens zweierlei Maß misst, wird am Beispiel Deutschland deutlich.   Die Türkei sei eine „zentrale Aktionsplattform“ für islamistische Organisationen im Nahen Osten, hatte  die  Bundesregierung in der vergangenen Woche  in einem als vertraulich eingestuften Papier auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag festgestellt. Das hatte, nach Bekanntwerden des Papiers,  für erheblichen Ärger mit Ankara gesorgt. Das türkische Außenministerium stellte  nun eine „Klärung vor bundesdeutschen Gerichten“ in Aussicht.