Das Ausschreibungssystem für Wind an Land befindet sich nach wie vor in einer Lernphase, urteilte der Bundesverband WindEnergie am Dienstag, 20. Februar  in einer Verlautbarung und

 Noch in der Lernphase ...; Hermann Albers
Noch in der Lernphase …; Hermann Albers

stellte zugleich fest:  „Das Ausschreibungsdesign 2017 habe zu massiven Fehlsteuerungen geführt, u.a. weil zwischen Projekten, die bereits eine BImSchG-Genehmigung nachweisen mussten und Projekten, die ohne eine solche Genehmigung teilnahmeberechtigt waren, kein fairer Wettbewerb gegeben war. Aber dann gab es eine positive Entwicklung, so der BWE: Die ersten beiden Ausschreibungen 2018 hätten diese Fehlentwicklung beendet,  ihre Ergebnisse gelte es aber aufmerksam zu beobachten.

Die Ergebnisse der 1. Ausschreibung für die Windenergie an Land im Jahr 2018 zeigen aus Sicht des BWE, dass das Ausschreibungssystem noch am Beginn einer Lernphase steht. Weil die BImSchG-Genehmigung als einheitliche Grundlage für die Teilnahme galt, war erstmals ein fairer Wettbewerb zwischen allen Geboten möglich. Die erste Ausschreibung 2018 war ausreichend hoch überzeichnet, so dass eine deutliche Wettbewerbssituation gegeben war. Dass für 2018 und 2019 ein ausreichendes Volumen an geeigneten Projekten bereit steht, hatte enervis energy advisors GmbH (enervis) in einer Studie im Auftrag des BWE nachgewiesen, so der Verband.

„Notwendig ist es nun, für politische Kontinuität zu sorgen und die BImSchG-Genehmigung schnell dauerhaft als einheitliche Grundlage festzulegen“,  mahnte Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie (BWE). Dies gebe den Akteuren die notwendige Sicherheit und werde eine ausreichende Liquidität in künftigen Ausschreibungsrunden absichern. Albers forderte aber auch: „Die regionale Ausgewogenheit beim Zubau gilt es genauso weiter zu analysieren, wie die Beteiligung von vor Ort bürgerschaftlich getragenen Projekten.“

Positiv ist, im Urteil des Verbandes, dass die Festlegung auf die BImSchG-Genehmigung als einheitliche Grundlage für die Teilnahme die gesetzlich definierte Bürgerenergie nicht beschränkt hat. Diese Akteure haben mit 19 erfolgreichen Geboten nachgewiesen, dass die BImSchG-Genehmigung keine begrenzende Hürde darstellt. Das Netzausbaugebiet habe – wie bereits in den letzten beiden Ausschreibungen des Jahres 2017 – keine begrenzende Wirkung gezeigt. Insgesamt habe sich die regionale Verteilung der Zuschläge zwar verbessert aber die Länder Baden-Württemberg und Bayern schneiden doch noch signifikant schlecht ab. Die südlichen Bundesländer sind auf ein besser austariertes

Trianel- Windpark...
Trianel- Windpark…

Ausschreibungsdesign angewiesen, um einen Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten zu können.

Am Montag, 19. Februar  hatte die Bundesnetzagentur die erste Gemeinsame Ausschreibung von Wind an Land und Fotovoltaik gestartet. Der BWE betont in seiner Stellungnahme dazu, er  lehne das Gegeneinanderstellen dieser beiden Technologien doch ab. Es sei nicht erkennbar, wie diese zu einem energiewirtschaftlich sinnvoll ausgewogenen EE-Mix beitragen könnten, so der verband.  „Technologien, die sich in unterschiedlichen Entwicklungsphasen befinden, dürfen nicht in direkte Konkurrenz zueinander treten. Andernfalls werden Innovations- und Entwicklungspotenziale gefährdet“, heißt es wörtlich in der Stellungnahme des Verbandes.  Und weiter : „Wir sehen in technologiespezifischen Ausschreibungen nach wie vor das zielführende Instrument, welches sich durch die im EEG 2017 bereits vorgesehenen Innovationsausschreibungen mit besonders netz- oder systemdienliche Lösungen ergänzen lässt.“