Bundeswirtschaftsminister Siegmar Gabriel und Kanzleramtsminister Peter Altmaier. Altmaier hatte als Umweltminister zuvor die Energiewende angepackt
Bundeswirtschaftsminister Siegmar Gabriel und Kanzleramtsminister Peter Altmaier. Altmaier hatte als Umweltminister zuvor die Energiewende angepackt

„VKU: Polemik oder Unwissen?“, hatten wir über unseren gestrigen Bericht zu einer Pressemitteilung des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) getitelt. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Hans-Joachim Reck, beklagte in der VKU- Pressemitteilung Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel habe erneut die für morgen, Donnerstag, geplante wichtige Klausurtagung mit den Spitzen der Regierungsfraktionen zur Energiepolitik abgesagt.

VKU- Hauptgeschäftsführer Hans Joachim Reck: Polemik oder Unwissen ?
VKU- Hauptgeschäftsführer Hans Joachim Reck: Polemik oder Unwissen ?

Doch ganz offen- sichtliche Abstim- mungsprobleme zwi- schen dem Kanzleramt und der CDU-Bundes- tagsfraktion hatten die erneute Verschiebung veranlasst. Einen neuen Termin für die Klausurtagung gibt es ebenfalls noch nicht. Das Bundeswirtschafts- ministerium übermit- telte uns seine Sicht dazu. Sie gibt darüber hinaus einen guten Überblick was rückblickend abgelaufen ist und was noch passieren muss. Hier der Wortlaut:

“Der Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir systematisieren und planbar gestalten. Dazu haben wir eine 10-Punkte-Energie-Agenda veröffentlicht, die die einzelnen Schritte für Jedermann nachvollziehbar machen http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Energiewende/gesamtstrategie.html.

25.11.14 Sigmar GabrielSo hat das BMWi seit Juli letzten Jahres einen sehr transparenten und offenen Prozess über die künftige Gestaltung des Strommarkts durchgeführt. Bei diesem Prozess sind alle relevanten Akteure eng eingebunden (Verbände, Länder, NGOs etc.), sowohl über die „Plattform Strommarkt“ als auch über den Konsultationsprozess. Im Oktober 2014 hat das BMWi das Grünbuch Strommarkt vorgelegt und anschließend umfassend bis Anfang März 2015 konsultiert. In diesem Grünbuch wurden verschiedene Modelle zur künftigen Ausgestaltung eines modernen, zuverlässigen Strommarktes mit einem steigenden Anteil an erneuerbaren Energien vorgestellt. Wir haben hierzu über 700 Stellungnahmen erhalten, die wir online zur Verfügung stellen und derzeit auswerten.
Auf der Basis der bisherigen Ausarbeitungen hat das BMWi in der vergangenen Woche ein erste Vorschläge zu den Themen Strommarktdesign, Erreichung der Klimaziele und KWK erarbeitet, die jetzt diskutiert werden können.

Hierzu stehen wir mit der EU-Kommission als auch innerhalb der Bundesregierung sowie mit den Koalitionsfraktionen in Kontakt. Das Weißbuch folgt dann vorauss. Ende Mai/Anfang Juni 2015 mit konkreten Maßnahmen. Daran wird sich die notwendige Gesetzgebung anschließen.

Zur Frage der Kapazitätsreserve

Das Grünbuch zu Strommarkt schlägt in Kapitel 11 bereits eine sog. Kapazitätsreserve vor. Im Grünbuch sind auch die Eckpunkte der Kapazitätsreserve bereits umschrieben, die nun näher ausgearbeitet werden (http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/G/gruenbuch-gesamt,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf). Im Grünbuch ist dargelegt, dass eine Kapazitätsreserve nach Einschätzung des BMWi für eine Übergangszeit auf jeden Fall zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit erforderlich ist und unabhängig davon eingeführt werden sollte, wie die politischen Grundsatzfrage Strommarkt 2.0 vs. Kapazitätsmarkt entschieden wird ( http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/G/gruenbuch-gesamt,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf) .

Die im Grünbuch vorgeschlagene Kapazitätsreserve …

… soll von den Übertragungsnetzbetreibern wettbewerblich beschafft und ausschließlich von ihnen eingesetzt werden. Anlagen, die in der Kapazitätsreserve kontrahiert werden, dürfen die Kraftwerksbetreiber nicht mehr am Strommarkt einsetzen (Man spricht dann von „No way back“ Regelung). Dies stellt sicher, dass das Marktgeschehen unbeeinträchtigt bleibt. Die Kapazitätsreserve darf nur eingesetzt werden, wenn es am Strommarkt nicht zu einem Ausgleich von Angebot und Nachfrage kommt. Dies unterscheidet sie von der bislang schon existierenden Netzreserve (= Regelung der Reservekraftwerksverordnung, sog. „Wintergesetz“), welche unabhängig davon Kapazitäten für Redispatch zur Verfügung stellt, um Netzengpässe zu überbrücken.

Eine Pressemitteilung zum Thema Anreizregulierung finden Sie hier: http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=696206.html” Lesen Sie dazu auch: VKU: Polemik oder Unwissen?