18.12.14 Wappen Rhein-Sieg-Kreis

Der Rhein-Sieg-Kreis und auch der Kreis Steinfurt ( Im Westen ganz oben) streben bis zum Jahr 2050 Energie- autarkie an. Umwelt und Energie-Report stellt den Masterplan des Rhein-Sieg-Kreises vor mit dem dieses Ziel erreicht werden soll.

12.05.15 Logo Kreis Steinfurt

Unabhängig davon: Bereits 2011 befragte der Landkreistag Nordrhein-Westfalen die Kreise des Landes zu den „Regionalen Energiepotenzialen in den nordrhein-westfälischen Kreisen“ und hat damit eine Bestandsaufnahme zur regionalen Energiewirtschaft und Energiepolitik vorgenommen. Und dazu eine Broschüre   herausge- geben. Der Rücklauf von 100 % verdeutliche, heißt es darin, den
Stellenwert, den die nordrhein-westfälischen Kreise dem Thema
Energie entgegenbrächten. Der ländliche Raum und hier die Kreis-
verwaltungen in NRW beförderten aktiv die Verzahnung von nach-
haltigen und zukunftsorientierten Energieversorgungskonzepten
auf kommunaler Ebene.
Die gesamten, ausgewerteten Ergebnisse zeigten schon seinerzeit:
Die nordrhein-westfälischen Kreise lösen ihre spezifischen
Eigenarten und lokalen Facetten „mit individuellen Aktionsplänen
und Leitbildern rund um das Thema Energiewende ,erneuerbare
Energie und Energieeffizienz.“
Die Untersuchung zeige aber auch, so ist in der Übersicht nachzulesen, dass stets ein Mittelfluss erforderlich sei,
ob Konjunkturprogramme oder Förder- bzw. Projektmittel, damit
sich Aktivitäten entfalten könnten.
Auch müsse bei der Formulierung von Prioritäten in der
zukünftigen Förderperiode 2014-2020 die Vielfalt und die unterschiedliche Ausformung der Kreise, von eher agrarisch
geprägt über stark mittelstandsgeprägt bis hin zu naturgeprägt, berücksichtigt werden.

Amtsleiter Rainer Kötterheinrich erarbeitet mit einem kleinenTeam den Masterplan für die Energieautarkie des Rhein-Sieg-Kreises
Amtsleiter Rainer Kötterheinrich erarbeitet mit einem kleinenTeam den Masterplan für die Energieautarkie des Rhein-Sieg-Kreises

Wie der „Zukunftskreis Steinfurt“ hat sich auch der Rhein-Sieg- Kreis jetzt zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2050 Energieautarkie durch Energieeinsparung zu erreichen. Wie der Kreis Steinfurt soll der Rhein-Sieg-Kreis bis zum Jahr 2050 nur mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Unter der Leitung des zuständigen Amtsleiter in der Rhein-Sieg-Kreisverwaltung, Rainer Kötterheinrich, arbeitet ein kleines Team an diesem Ziel und hat dazu einen Masterplan ausgearbeitet. Dazu gibt es eine Vorgeschichte:
Die Kreistagsfraktionen der CDU und der Grünen haben in einem gemeinsamen Antrag vom 5.März 2013 die Verwal- tung aufgefordert, einen Vorschlag für die Erarbeitung und die Ziele eines Masterplans „Energiewende Rhein- Sieg“ vorzulegen.

Dabei sollen Schwerpunkte auf die Förderung Erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz gelegt werden. Weiterhin soll der Masterplan die Akteure vernetzen, praxisorientiert sein und die sachlichen, räumlichen und politischen Rahmenbedingungen entsprechend berücksichtigen.- Die Erarbeitung des Masterplans stellt U&E hier vor:

Mit dem Masterplan sollen folgende Ziele verfolgt werden:

Senkung des CO2-Ausstoßes im Kreisgebiet entsprechend der Zielformulierung im EEA,

Bis 2050: Energieautarkie, regional und bilanziell. Dies soll erreicht werden durch Energieeinsparung, Erhöhung der Energieeffizienz sowie Einsatz regenerativer Energien in den Sektoren private Haushalte, öffentliche Hand, Industrie und Gewerbe sowie Verkehr,

Erhalt der Versorgungssicherheit und Sicherstellung bezahlbarer Energiekosten,

Ausbau der kommunalen Steuerung von Energieproduktion und Energieverteilung.

Für die Erarbeitung ist nun folgendes 3-stufiges Vorgehen vorgesehen:

Teil A

1. Analyse, Bestandsaufnahme der Ist–Situation mit Blick auf den Energieverbrauch/Energiebedarf, differenziert nach Primärenergie (Öl, Gas, Kohle, regenerative) und Endenergie (Wärme, Strom, Kraftstoffe) in den o. g. Sektoren unter Berücksichtigung der in den Kommunen erstellten integrierten Klimaschutzkonzepte.

2. Bewertung der Angebotssituation regenerative Energien im Kreisgebiet unter Berücksichtigung und Neubewertung der Potentialstudie von 2008 und der in den Kommunen erstellten integrierten Klimaschutzkonzepte.

3. Identifikation der Akteure einschließlich Darstellung ihrer Handlungsmöglichkeiten auf
dem Energiemarkt.

Teil B
1. Erarbeitung eines Handlungsprogramms zur Erreichung der Ziele für die einzelnen Sektoren für die Zeitspannen 2015 – 2025 und 2026 – 2050.
2. Aufbauend auf dem Handlungsprogramm Erarbeitung eines Maßnahmenprogramms für die Zeitspanne 2015-2025. Dieses Maßnahmeprogramm muss enthalten: Maß-nahme, Ziel der Maßnahme, Durchführende, Beteiligte, erforderliche finanzielle und personelle Ressourcen, erforderliche politische Rahmenbedingungen, ggf. genehmigungs-rechtliche Voraussetzungen, zu erwartende Hemmnisse bzw. Widerstände, Vorschläge zur
konkreten Umsetzung der Maßnahme.

Teil C
Erarbeitung eines Monitoring-Instrumentes für das Maßnahmeprogramm. Dies muss enthalten: Parameter und Schwellenwerte für die Erfassung des Maßnahmenfortschritts
und des Maßnahmenerfolgs, Durchführende und Beteiligte, Berichtspflichten (wer berichtet was an wen), Maßnahmen zur Gegensteuerung bei Fehlentwicklungen.