EU-Kommission Brüssel: Vertragsverletzungsverfahren gegen Berlin ...
EU-Kommission Brüssel: Vertragsverletzungsverfahren gegen Berlin …

Die Europäische Kommission hat gestern Deutschland aufgefordert, für die vollständige Umset- zung der Energie-effizienzrichtlinie zu sorgen.
Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um dieser Pflicht nachzu-kommen. Danach kann die EU-Kommission beschließen, Deutsch- land vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen und die Verhängung eines Zwangsgeldes zu beantragen, heißt es in einer Presseerklärung der Kommission.

Brüssel: Energiesparziel nicht eingehalten

Nach der Energieeffizienzrichtlinie müssen die EU-Mit- gliedstaaten zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2020 bestimmte Energieeinsparziele erreichen, und zwar entweder durch Energieeffizienzverpflich- tungssysteme oder durch andere zielgerichtete politische Maßnahmen im Haushalts-, Gebäude-, Industrie- und Verkehrssektor, schreibt die Kommission weiter.

Im Rahmen der Energieeffizienzverpflichtungssysteme müssen Unternehmen Energiesparmaßnahmen auf Ebene der Endkunden einführen, beispielsweise Beratung über bessere Isolierung oder Darlehen für den Austausch alter, schlecht isolierender Fenster. Die Frist für die Umsetzung der Verpflichtungen dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten endete am 5. Juni 2014.

Darüber hinaus sieht die Richtlinie u. a. Folgendes vor:

• Energieaudits für große Firmen (alle vier Jahre),
mehr Rechte für die Verbraucher in Bezug auf die Messung und Abrechnung ihres Energieverbrauchs,
• die jährliche Renovierung von mindestens 3 % der Gebäude der Zentralregierung
und die Berücksichtigung der Energieeffizienz bei der öffentlichen Beschaffung.

Die Fortschritte bei der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie werden gegenwärtig in allen Mitgliedstaaten überprüft. Insgesamt haben 27 EU-Mitgliedstaaten (alle außer Malta) ein förmliches Aufforderungsschreiben erhalten, weil sie die Richtlinie nicht fristgemäß bis Juni 2014 umgesetzt haben. Bislang hat die EU-Kommission acht mit Gründen versehene Stellungnahmen an die Mitgliedstaaten verschickt, in denen die vollständige Umsetzung noch immer nicht abgeschlossen ist, darunter befindet sich auch Deutschland. (Alle: Österreich, Portugal, Bulgarien, Kroatien, Irland, Rumänien, Lettland und gestern Deutschland).

Bereits Klage gegen Ungarn und Griechenland

Gegen zwei Länder, Ungarn und gestern Griechenland, hat die Kommission bereits Klage vor dem Gerichtshof erhoben.

Die Kommission wird die Fortschritte bei der Umsetzung auch weiterhin überwachen und bei Versäumnissen in künftigen Vertragsverletzungsrunden gegen die betreffenden Länder vorgehen.