Die Beschlüsse des Deutschen Bundestages zum

Robert Busch(r.): Der bne hat sich
Robert Busch(r.): Scharfe Kritik …

Strommarktgesetz und zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende setzten wichtige Rahmenbedin-gungen für die kommenden Jahre kommentierte der Bundesverband neue Energiewirtschaft die Verabschiedung  des Gesetzes durch den Bundestag. Scharfe Kritik übt der bne allerdings an den Plänen, Übertragungsnetzbetreibern den Betrieb von Kraftwerken zu erlauben.

 „In einem immer dezentraleren Energiesystem bietet das neue Marktdesign Chancen auf viele neue und vernetzte Geschäftsmodelle“, betonte bne-Geschäftsführer Robert Busch in einer Erklärung des Verbandes.

Scharfe Kritik übt der bne …

allerdings an den Plänen, Übertragungsnetzbetreibern den Betrieb von Kraftwerken zu erlauben. Die Flexibilisierung von Erzeugung und Verbrauch wird eines der Wesensmerkmale des künftigen Energiesystems mit vielen Millionen dezentralen Anlagen sein.

Ein Blick in das Innere der Strombank
Ein Blick in das Innere einer Strombank

„Hier entstehen neue Angebote, wie das Lastmanagement oder das Poolen von Anlagen und Speichern in virtuellen Kraftwerken“, erklärt bne-Geschäftsführer Busch. Aus bne-Sicht erfreulich  sei  es daher, dass das Strommarktgesetz nun einen klaren Rahmen für Aggregatoren, Unternehmen, die bei Kunden Lastverschiebungspotentiale bündeln und anbieten, schaffe. „Damit wird in diesem innovativen Segment weiteres Wachstum möglich, “ so Busch.

 Scharfe Kritik übte Busch auch …

an der in letzter Sekunde im Strommarktgesetz verankerten Regelung zu Netzstabilitätsanlagen. Demnach können Übertragungsnetzbetreiber Erzeugungsanlagen außerhalb des Marktes bauen und betreiben, die zur Netzstabilität beitragen sollen.30.10.15 Stromtrassen, Bild bund

„Vor dem Hintergrund der Trennung von Erzeugung und Transport geht eine solche Regelung natürlich überhaupt nicht. Der vorherige Plan, Kraftwerkszubau im Rahmen der nur in Bayern anzureizen, war schon abwegig und wird nun durch die völlige Abkehr vom Markt und eine massive Verletzung der Unbundlingvorgaben ersetzt,“stellt der Verbandsgeschäftsführer fest.

 Wettbewerb nutzen …

Zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende erklärte Busch:

„Es ist nun klargestellt, dass Energiekunden, die ab Anfang 2017 von Einbauvorgaben für intelligente Messsysteme betroffen sind, nicht mit drastisch höheren Netzentgelten rechnen müssen.“

Angesichts der anfallenden Installationskosten, die dem Energiekunden für den Einbau intelligenter Messsystem ebenfalls vom zuständigen Verteilnetzbetreiber in Rechnung gestellt werden sollen, empfiehlt der bne, vom Recht zum Wechsel zu einem unabhängigen Anbieter Gebrauch zu machen. „Neben den ohnehin schon üppigen Netzrenditen aus dem Netzgeschäft schielen die Verteilnetzbetreiber offenbar auf lukrative Zusatzeinnahmen aus dem Installationsgeschäft. Ein Wechsel zu einem modernen und wettbewerblichen Anbieter von Messdienstleistungen kann daher bares Geld sparen“, empfihelt Busch.