Düngerecht: Wo kommt hin was von der Kuh hinten rauskommt?
Nach der Einigung der Regierungsfraktionen am vergangenen Wochenende zur Regelung des Düngerechts werden zukünftig alle viehintensiven Betriebe mit mehr als 2.000 Mastschweinen oder mehr als drei Großvieheinheiten je Hektar ihre Nährstoffströme bilanzieren müssen.
“In bestimmten Regionen werden viele Felder mit Gülle überdüngt, weil Landwirte offenbar immer noch meinen: Viel hilft viel. Dies führt zu hohen Nitratkonzentrationen im Grund- und auch im Oberflächenwasser, klagt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der in Deutschland die kommunalen Wasserversorger vertritt. Schon lange wurde deshalb um eine Novelle des Düngerechts gerungen, um aktiv gegenzusteuern und die Konzentration zurückzufahren, so der Verband.
Deshalb sei es wichtig und richtig, dass es noch in dieser Legislaturperiode gesetzliche Klarheit geben soll. Nur so schaffe man für die kommunalen Wasserversorger die Grundlage, um auch zukünftig die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem und bezahlbarem Trinkwasser sicherzustellen.
Der agrarpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Wilhelm Priesmeier, erklärte die nun festgelegte Stoffstrombilanz solle per Verordnung bis spätestens Januar 2018 verbindlich sein. Es handle sich um „eine echte Verschärfung und einen Wendepunkt im bisherigen Düngerecht“, sagte Priesmeier.
Wichtig sei insbesondere die Einführung einer Bilanzierung für Nährstoffströme im Sinne der sogenannten Hoftorbilanz, kommentierte der VKU die Regelung.
Die Hoftorbilanz der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe und der von ihnen bewirtschafteten Flächen führt zu mehr Transparenz im Sinne des Verursacherprinzips: Wie viel Kunstdünger und Gülle setzt ein Betrieb auf seiner Fläche ein, wie viel Ertrag an Getreide, Kartoffeln oder anderen Agrarpflanzen erwirtschaftet er dort? Daraus lässt sich genau ableiten, wie stark ein einzelner Hof düngt oder vielleicht auch überdüngt.
Weitere Einzelheiten der Verschärfung des Düngerechts ergeben sich aus den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Betriebliche Gesamtbilanzen“, die laut Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) bis zum Ende des Jahres vorliegen sollen
Die Einigung ist für die kommunale Wasserwirtschaft und ihre Kunden ein guter erster Schritt, so der VKU in einer Erklärung zur Einigung. Bei der Einführung der Hoftorbilanz dürfe es aber nicht bleiben: „Sie muss im Sinne des Schutzes der Trinkwasserressourcen auch umgesetzt werden. Das heißt: Die Bundesregierung muss möglichst rasch vollziehbare Vorgaben in der Düngeverordnung vorlegen, die es den zuständigen Behörden ermöglicht, die Anwendung von Düngemitteln wirkungsvoll zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung auch zu sanktionieren,”heißt es wörtlich in der Erklärung des Verbandes.
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