Nachdem bereits im August dieses Jahres die Einigung zwischen EU-Kommission und Bundesregierung zur Förderung von klimafreundlichen Kraft-Wärme-

VKU-Hautgeschäftsführerin Katherina Reiche:  Jetzt muss die Bundesregierung schnell handeln, und auch die Förderbescheide erteilen...
VKU-Hautgeschäftsführerin Katherina Reiche: Jetzt muss die Bundesregierung schnell handeln, und auch die Förderbescheide erteilen…

Kopplungsanlagen in Deutschland bekannt gegeben worden ist, ist nun endlich auch die förmliche beihilferechtliche Genehmigung erteilt worden, begrüßte am Montag, 24.Oktober,  der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) den Bescheid aus Brüssel.  

Nun dürfe das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) mit dem Versand der Förderbescheide an Betreiber von KWK-Anlagen rückwirkend zum 1. Januar 2016 beginnen, so der VKU zu der aus seiner Sicht lange überfälligen Entscheidung.

25.03.16 Pfeil für TextSeit Anfang des Jahres hätten die Betreiber im Vertrauen auf eine baldige Einigung zwischen Bundesregierung und EU-Kommission Investitionen getätigt und ihre Anlagen betrieben, ohne jedoch die vorgesehenen Fördergelder zu beziehen.

„Die Billigung der EU-Kommission und der Versand der Förderbescheide ist damit ein wichtiger Schritt hin zu einem planungs- und rechtssicheren Betrieb von KWK-Anlagen“, heißt es in der Erklärung des Verbandes.  

„Es war nicht gut, über ein dreiviertel Jahr nicht zu wissen, ob eine im Gesetzblatt stehende Förderung tatsächlich ausgezahlt wird.

Dies muss in der Zukunft anders und schneller geregelt werden“, forderte  die VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche.

Gerade für den Bereich der Anlagen zwischen ein und 50 MW müssten Investoren frühzeitig wissen, ob die Ausschreibungsregeln auch beihilferechtlich Bestand hätten. „Die Bundesregierung muss nun schnell klären, welche Vorgaben für die Ausschreibungen von der EU konkret gemacht worden sind”, so Reiche mit Blick auf das laufende Gesetzgebungsverfahren.