Hendricks: Schlussstrich unter die alte Methode Atom-Endlager!!!
“Mit diesem Gesetzentwurf ziehen wir endgültig einen Schlussstrich unter die alte Methode (atomares, d. Red.) Endlager. Die politisch willkürliche Festsetzung eines
Standorts war ein historischer Fehler, den wir hiermit korrigieren“, erklärte gestern, Mittwoch 21. Dezember, Bundesumweltmi-nisterin Barbara Hendricks. Auf ihren Vorschlag hin hat sich das Bundeskabinett gestern auf einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes verständigt.
Der Entwurf soll den Bundestagsfraktionen als Formulierungshilfe vorgelegt werden. In einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren soll danach bis zum Jahr 2031 ein Endlagerstandort gefunden werden. Das novellierte Standortauswahlgesetz soll dafür Entscheidungsgrundlagen, fachliche Kriterien und Anforderungen festlegen, gab das BMUB gestern anlässlich der Verabschiedung des Entwurfes bekannt.
„ Mit dem neuen Standortauswahlgesetz legen wir die Grundlage für eine transparente und wissenschaftsbasierte Suche unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit“, erklärte die Ministerin und weiter sagte sie: „ Auf dieser Basis können wir die Jahrtausendaufgabe Endlagersuche mit breiter Legitimation lösen.”
Im Gesetzentwurf werden laut Bundesumweltministerium (BMUB) die Empfehlungen der “Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe” aufgenommen. Die sogenannte Endlagerkommission hatte Ende Juni ihren rund siebenhundertseitigen Abschlussbericht vorgelegt. Ausgangspunkt des Standortauswahlverfahrens ist die sogenannte weiße Landkarte.
Bei der Suche werde das gesamte Bundesgebiet betrachtet, betonte die Ministerin, ohne bestimmte Regionen zu bevorzugen und ohne bestimmte Regionen von vornherein auszuschließen. Orientiert an den Empfehlungen der Endlagerkommission gebe es jetzt verlässliche und gesellschaftlich legitimierte Vorgaben für das Standortauswahlverfahren.
Der Gesetzentwurf enthält, nach BMUB- Angaben, zudem neue Instrumente, die eine umfassende und transparente Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor den Entscheidungen im Auswahlverfahren sicherstellen.
Über Fach- und Regionalkonferenzen sollen die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und dialogorientiert in jeder Phase des Standortauswahlverfahrens einbezogen werden. Hendricks: „ Eine solche engmaschige Form der Bürgerbeteiligung gab es bei keinem anderen Großprojekt. Hier nehmen wir eine Vorreiterrolle ein.”
Als einen Erfolgsfaktor für das Verfahren bezeichnet das BMUB auch das inzwischen einberufene Nationale Begleitgremium. Als gesellschaftliche Instanz soll das pluralistisch zusammengesetzte Gremium das Standortauswahlverfahren unabhängig, gemeinwohlorientiert und vermittelnd begleiten.
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