Die Erneuerbaren machen's möglich ...
Beihilfen für Erneuerbare  möglich …

Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit den EU-Beihilfevor-schriften im Einklang steht. Das gab sie gestern, Dienstag 20.Dezember, per Mitteilung bekannt.

Ab 2017 soll die Förderung hauptsächlich über Ausschreibungen gewährt werden. „Ausschreibungsverfahren tragen zum Ausbau der erneuerbaren Energien bei und stellen gleichzeitig sicher, dass die Stromkosten für die Verbraucher begrenzt werden“, erklärte

Die dänische Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager:
Die dänische Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager: Die Maßnahme trägt zur Versorgungssicherheit bei …

Wettbewerbskom-missarin Margrethe Vestager dazu. Und weiter betonte sie: „ Die Änderungen am EEG, die wir heute genehmigt haben, stellen sicher, dass eine der umfangreichsten Förderregelungen für erneuerbare Energien in der EU auf Ausschreibungen basiert.“

25.03.16 Pfeil für TextDie Europäische Kommission hat zudem die von Deutschland für vier Jahre geplante Netzreserve zur Gewährleistung ausreichender Stromkapazitäten in Süddeutschland genehmigt.

Die Maßnahme trage zur Versorgungssicherheit bei, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.

Viel mehr über die Effizienz diskutieren ...
Zur Prüfung nach EU-Beihilfevorschriften  …

Im Juli 2016 hatte  Deutschland die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) zwecks Prüfung nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere den  Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2016 bei der Kommission angemeldet. Die Änderungen des Gesetzes zielen darauf ab, für die Auswahl der förderfähigen Ökostromerzeuger generell Ausschreibungen einzusetzen. Derzeit werden Ausschreibungen nur im Rahmen eines Pilotprojekts für Photovoltaik-Freiflächenanlagen durchgeführt.

25.03.16 Pfeil für TextAb Januar 2017 werden für Offshore-Windenergieanlagen, Onshore-Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 750 kW, Photovoltaikanlagen von über 750 kW und für Biomasse- und Biogasanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 150 kW Ausschreibungen durchgeführt.

Jede Ausschreibung ist auf eine bestimmte Technologie beschränkt. Biomasse- und Biogasanlagen werden Gegenstand desselben Ausschreibungsverfahrens sein; dies gilt sowohl für Neuanlagen als auch für Bestandsanlagen.

Deutschland laut Feststellung der EU-Kommission zugesagt, alternative Ausschreibungsformen zu testen, in deren Rahmen i) die Netzintegrationskosten berücksichtigt werden oder ii) Ausschreibungen für eine bestimmte Stromqualität durchgeführt werden (z. B. stabile oder flexible Erzeugung). Die Kommission begrüßt diese innovativen Pilotausschreibungen, da sie es Deutschland ermöglichen werden, Erfahrungen mit anderen Ausschreibungsformen zu sammeln.

25.03.16 Pfeil für TextDeutschland hat sich verpflichtet, der Kommission bis Ende Juni 2020 einen Evaluierungsbericht über das EEG 2017 vorzulegen.

Diese Evaluierung soll Informationen darüber liefern, ob die Regelung ihre Ziele erreicht, sowie über die Zahl und die Art der Beihilfeempfänger, die Ergebnisse der technologiespezifischen und technologieneutralen (Pilot-)Ausschreibungen und die Teilnahme von Anlagenbetreibern aus anderen EU-Mitgliedstaaten an grenzüberschreitenden Ausschreibungen.