Das Oberlandesgericht Hamm hat im Verfahren des peruanischen Bergführers und Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya gegen RWE eine Art Eilantrag (“Gegenvorstellung”) des Unternehmens gegen den Beweisbeschluss zurückgewiesen und unmissverständlich klargestellt: Große

Er schreibt bereits jetzt Geschichte: der peruanische Bauer

Emittenten können für Folgen des Klimawandels zur Verantwortung gezogen werden. Dieser Beschluss wurde schriftlich mitgeteilt. Damit kann es nun unverzüglich in die Beweisaufnahme gehen. Das teilte am vergangenen Donnerstag, 15. Februar, die Umweltorganisation Germanwatch mit, die den Kläger ebenfalls unterstützt.

“Wie erwartet hat das Gericht erneut klar festgestellt: Klimaschäden können eine Unternehmenshaftung begründen”, sagt Dr. Roda Verheyen (Hamburg), die Rechtsanwältin des Klägers. “Das wird in diesem Beschluss sogar noch deutlicher als im vorherigen Beweisbeschluss vom November. Endlich gehen wir jetzt wirklich in die Beweisaufnahme”, so Verheyen.

Im Detail weist der Zivilsenat die Argumente der Anwälte von RWE zurück.

Insbesondere sei es irrelevant, ob viele Störer gemeinsam den Klimawandel und damit die Gletscherschmelze verantworten: „Von dem Vorhandensein von mehreren Störern kann nicht auf die Unmöglichkeit der Störungsbeseitigung gefolgert werden.“  Entgegen der Meinung von RWE ist auch die Haftung nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Kohleverstromung in Deutschland zur Daseinsvorsorge beitrage. Es sei nicht erforderlich, dass die Treibhausgasemissionen selbst rechtswidrig seien, so das Gericht. Es reiche, dass die Beeinträchtigung – also hier das Flutrisiko aus dem Gletschersee – „unzumutbar“ ist.

„Dies ist eine gute Entscheidung für Klimaopfer überall in der Welt”,…

…reagierte  Saúl Luciano Lliuya in Peru erfreut auf die Nachricht aus Hamm. “Ich bin froh, dass die Richter in Hamm standhaft geblieben sind und sogar ihre Position noch deutlicher gemacht haben. Und nun lasst uns auch wirklich zügig in die Beweisaufnahme gehen“, fordert er. Nur, daran wird es, wie es jetzt aussieht wohl hapern. Die beiden Seiten, Kläger und beklagte RWE, können sich bisher nicht auf einen Gutachter einigen. (Wir haben berichtet, s. unten. )

“Das Gericht hat in großer Klarheit betont, dass die Klage rechtlich schlüssig ist“, folgert auch Klaus Milke, Vorsitzender von Germanwatch.  Das mache diesen Fall schon jetzt zu einem weltweit

Klaus Milke, Vorsitzender Germanwatch

relevanten Präzedenzfall, so Milke und geht mit seiner Einschätzung noch ein gutes Stück weiter:  „Und das sogar unabhängig davon, wie die bevorstehende Prüfung der wissenschaftlichen Begründetheit in diesem Einzelfall ausfällt.”

Im weiteren Verlauf des Verfahrens muss  jetzt geklärt werden, ob die Aussagen des Klägers über die Größenordnung des CO2-Ausstoßes von RWE, über den Beitrag dieser Emissionen zur  Risikoerhöhung der Gletscherschmelze vor Ort sowie über die Betroffenheit seines Hauses bei einer vom Gletschersee ausgehenden Flutwelle auch wissenschaftlich begründet sind. Die Anwälte beider Seiten sollen sich nun auf unabhängige Gutachter für die Beweisaufnahme einigen, was, wie bereits beschrieben, bisher zu keiner Einigung, aber zu Zeitverzögerungen geführt hat.

Germanwatch hat auch bekannt gegeben, dass die Stiftung Zukunftsfähigkeit die Anwalts-, Gerichts- und Gutachtenkosten für den Kläger in diesem Präzedenzfall übernimmt und ruft dafür weiterhin zu Spenden auf.