Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm  hatte im November vergangenen Jahres beschlossen in die Beweisaufnahme einzutreten und zu prüfen, ob die von RWE produzierten CO2-Emissionen zum Teil ursächlich sind für das Abtauen eines Gletschers  in Peru. Das Schmelzwasser bedroht ein Haus am Fuße des Gletschers  in dem der Bergbauer der peruanische Bauer Saúl Luciano Lliuya auch wohnt.

Der peruanische Bergbauer Saul, links im blauen Shirt, beim People's Climate Summit 2017 in Bonn, anlässlich der Weltklimakonferenz, Bild U+E
Der peruanische Bergbauer Saul, links im blauen Shirt, beim People’s Climate Summit 2017 in Bonn, anlässlich der Weltklimakonferenz, Bild U+E

Der Zivilprozess in zweiter Instanz vor dem OLG Hamm ist derweil in die Phase der Beweisaufnahme übergegangen. Seit der grundsätzlichen Entscheidung des OLG im November, dass der Paragraf 1004 des BGB zur Anwendung kommt, hatten die Anwälte von RWE die Beweisaufnahme nicht akzeptiert und  die Fortsetzung des Verfahrens zu verzögern versucht. So scheiterte auch der Versuch seitens der Klägeranwältin Dr. Roda Verheyen (Hamburg), sich mit der Gegenseite auf gemeinsame Gutachter zu einigen.

Das Gericht hat nun selbst zwei Sachverständige für das geologische Gutachten benannt. Diese müssen ihre Benennung noch akzeptieren. Die Gutachten sollen zeigen, ob die Flutgefahr unterhalb des Gletschersees tatsächlich besteht und ob dadurch der Besitz des Klägers gefährdet ist. Dies wird nach Ansicht der Klägerseite durch mehrere bereits existierende unabhängige Gutachten untermauert. Erst wenn die Sachverständigen die bestehende Gefahr für das Haus von Saúl Luciano Lliuya bestätigt haben, will das Gericht auch Gutachter für die klimawissenschaftliche Beweisführung beauftragen. Diese werden dann prüfen, ob RWE als einer der weltweit größten Emittenten als mitverantwortlich für das Flutrisiko einzustufen ist und wie groß diese Mitverantwortung ist.

Die Stiftung Zukunftsfähigkeit kommt für die Gerichts-, Anwalts- und Gutachtenkosten auf und ruft dafür weiterhin