Das Bundeskabinett hat am vergangenen Donnerstag, 15. November, eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Mit dem Entwurf  sollen  bundesweit einheitliche Regeln für Verkehrsverbote eingeführt werden, falls diese von den zuständigen lokalen Behörden aufgrund von anhaltend hoher Belastung mit gesundheitsschädlichem Stickstoffdioxid erlassen werden. Das gab das Bundesumweltministerium (BMUB) am vergangenen Wochenende bekannt.

Er soll jetzt die rechtliche und technische lage anpassen... ...; Verkehrsminister Andreas Scheuer
Er soll jetzt die rechtliche und technische lage anpassen… …; Verkehrsminister Andreas Scheuer

Das Gesetz legt dementsprechend auch  fest, dass Fahrzeuge einfahren dürfen, die nachweislich einen geringeren Stickoxid-Ausstoß aufweisen – zum Beispiel aufgrund moderner Abgastechnik, durch Software-Updates oder durch nachträglich eingebaute Stickoxidkatalysatoren, sogenannter Hardware-Nachrüstungen.

Damit, erklärt das BMUB,  schafft der Gesetzentwurf Rechtssicherheit für Halter von nachgerüsteten Fahrzeugen. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der vom Bundeskabinett am 24. Oktober 2018 beschlossenen Eckpunkte für Maßnahmen zur Umsetzung des Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten.

Nach Vorstellung der Bundesregierung stellt der Entwurf klar, dass Diesel-PKW mit den Abgasnormen EURO 4 und 5 von Fahrverboten ausgenommen werden, wenn sie im realen Fahrbetrieb geringere Stickstoffoxidemissionen unter 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen. Dieser Wert wird sich für viele Fahrzeuge nur durch eine geeignete Nachrüstung mit einem zusätzlichen Stickoxidkatalysator erreichen lassen. Zum Vergleich: Euro-5-Fahrzeuge stoßen derzeit real auf der Straße im Durchschnitt rund 900 Milligramm pro Kilometer aus.

Ausgenommen werden aus Verhältnismäßigkeitsgründen auch alle Diesel-PKW mit der Abgasnorm EURO 6. Weitere Ausnahmetatbestände umfassen nachgerüstete Nutzfahrzeuge – für diese erarbeitet die Bundesregierung derzeit ein Nachrüst-Förderprogramm. Schließlich werden auch Ausnahmen für Fahrzeuge behinderter Menschen, für Krankenwagen und Polizeifahrzeuge geregelt.

Damit alle im Gesetzentwurf vorgesehenen, bundesweiten Ausnahmen von Verkehrsverboten greifen, will das Bundesverkehrsministerium nun die rechtlichen und technischen Vorschriften für den Einsatz von Nachrüstungen erarbeiten. Die Maßnahmen sollen laut Eckpunkte-Beschluss des Bundeskabinetts schnellstmöglich, zu Beginn des Jahres 2019, in Kraft gesetzt werden