Der Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (COREPER) hat am vergangenen Freitag, 18. Januar, die Ergebnisse der Trilogverhandlungen zur Strombinnenmarkt-Richtlinie bestätigt.

Die Richtlinie enthält erstmals eine Definition des Speicherbegriffs. Kleinspeicher von Prosumern und der netzdienliche Einsatz von Speichern sollen in Zukunft in den Mitgliedsstaaten besser gestellt werden. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat sich, nach eigenen Angaben,  seit Jahren dafür eingesetzt, Energiespeicher nicht mit Letztverbraucherabgaben, wie etwa der EEG-Umlage, zu belasten.

Sie sind das Bindeglied ...; VKU-Hautgeschäftsführerin Katherina Reiche:
Sie sind das Bindeglied …; VKU-Hautgeschäftsführerin Katherina Reiche:

„Die Vorgaben der Strombinnenmarkt-Richtlinie sind ein wichtiger Schritt, um die Potenziale verschiedener Speichertechnologien für eine zukunftssichere Stromversorgung des Industrielandes Deutschland besser auszuschöpfen“, kommentiert VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche die Entwicklung.  Mit jedem Megawatt erneuerbarer Energien mehr im System gewinnen, ihr zufolge,  Speicher an Bedeutung: „ Sie sind das Bindeglied zwischen modernen Netzen und einer zunehmend schwankenden Stromerzeugung“, so Reiche.

Speicher könnten einen deutlichen Aufschwung erleben, wenn die Bundesregierung die nun anstehende nationale Umsetzung zügig nutzt, einen konsistenten und investitionsfreundlichen Rechtsrahmen zu entwickeln, ist sich Reiche sicher. Speicher sollten die Rolle in der neuen Energiewelt bekommen, die ihnen zusteht. Zusammen mit einer intelligenten Infrastruktur könnten sie dafür sorgen, dass Stromerzeugung und -verbrauch schon vor Ort optimal aufeinander abgestimmt werden können. „Damit stabilisieren sie das Stromnetz und tragen wesentlich zur Versorgungssicherheit bei“ , resümiert die VKU-Chefin.