Alle erforderlichen Grundlagen für den Start des 5-StandorteProgramms für die besonders vom Kohleausstieg betroffenen Steinkohlekraftwerksstandorte im Ruhrgebiet sind nun geschaffen, gab gestern, Dienstag 10. August, NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart, bekannt.

"Weg endgültig frei für die Bereitstellung von Strukturhilfen . ....!" NRW-Wirtschaftsminister  Prof. Andreas Pinkwart
“Weg endgültig frei für die Bereitstellung von Strukturhilfen  ….!” NRW-Wirtschaftsminister  Prof. Andreas Pinkwart

Mit der am selben Tag  unterzeichneten Bund-Länder-Vereinbarung ist laut Pinkwart der Weg endgültig frei für die Bereitstellung von Strukturhilfen für die fünf Steinkohlekraftwerksstandorte Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und den Kreis Unna.

Die Verwaltungsvereinbarung konkretisiert die gesetzlichen Regeln und Verfahren des bereits in Kraft getretenen Investitionsgesetzes Kohleregionen. Die Landesregierung hat sie gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI)  und den weiteren beteiligten Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Thüringen erarbeitet. Für Nordrhein-Westfalen hat Wirtschafts- und Digitalminister Pinkwart unterzeichnet.

„Das 5-StandorteProgramm ist ein entscheidender Baustein für die Transformation der Steinkohlekraftwerksstandorte im Ruhrgebiet“, kommentierte Pinkwart  die Einigung. Nach seiner Darstellung entstehen, noch bevor die Kraftwerke stillgelegt werden, durch innovative Projekte neue und gut bezahlte Arbeitsplätze für die Menschen in der Region. Die Voraussetzungen hierfür seien  mit der  Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung am Montag  geschaffen worden.

Die Bundesregierung stellt bis zum Jahr 2038 eine Milliarde Euro für die Transformation von Steinkohlekraftwerksstandorten zur Verfügung. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen hiervon 662 Millionen Euro.

An den fünf Standorten wird bereits intensiv an vielfältigen Projekten zur nachhaltigen Entwicklung von Brachflächen, zur Verbesserung von Innovation und Bildung sowie der Anwendung neuer Technologien und Energieträger gearbeitet. Die Landesregierung hatte zuvor bereits eine entsprechende Förderrichtlinie veröffentlicht.