Die EU-Kommission hat  relativ kurzfristig am vergangenen Mittwoch, 23. März, mit Blick auf die Tagung des Europäischen Rates in dieser Woche auch Vorschläge  vorgelegt, in denen Sondermaßnahmen gegen die Folgen hoher Erdgaspreise für den Strommarkt aufgelistet sind.

"..Sondermaßnahmen gegen die Folgen hoher Erdgaspreise..!"
“..Sondermaßnahmen gegen die Folgen hoher Erdgaspreise..!”

Schon seit dem letzten Sommer hatte die Kommission  Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der hohen Energiepreise auf Haushalte und Unternehmen abzufedern. Vor zwei Wochen, während des Ukrainekrieges und der erkennbaren wirtschaftlichen Folgen auch für den Westen   hatte EU-Präsidentin von Ursula der Leyen angekündigt, bis Ende des Monats konkrete, kurzfristige Optionen für Sondermaßnahmen gegen die Folgen hoher Erdgaspreise für den Strommarkt vorzulegen. Die liegen nun also vor.

Im EU-Statement wird gleich ganz nüchtern offenbart:  Alle Optionen sind jedoch auch mit Kosten und Nachteilen verbunden. Die Optionen für kurzfristige Eingriffe in die Strompreisbildung lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen:

In ihrer Mitteilung hält die Kommission fest, dass es angesichts der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten in Bezug auf ihren Energiemix, die Marktgestaltung und das Verbundniveau keine einfache Antwort auf die hohen Strompreise gibt. Die Kommission legt die Vor- und Nachteile verschiedener Ansätze für die weitere Prüfung durch die europäischen Staats- und Regierungschefs dar und ist bereit, ihre Arbeit entsprechend fortzusetzen. Mit vielen der vorgeschlagenen Optionen werden die Symptome angegangen, aber die Kommission weist darauf hin, dass auch die wahre Ursache für die derzeit hohen Strompreise in den Griff bekommen werden muss. Dazu bedarf es gemeinsamer europäischer Maßnahmen auf dem Gasmarkt.

Sie will im Mai ihren detaillierten REPowerEU-Plan vorlegen und Optionen zur Optimierung der Gestaltung des Strommarkts prüfen und ist bereit, einen EU-Energiesparplan vorzuschlagen. Ferner könnte sie den Mitgliedstaaten Orientierungshilfen an die Hand geben, wie gezielte länderspezifische Ausnahmeregelungen im Rahmen der Energiebesteuerungsrichtlinie  optimal genutzt werden können.

"...die Auswirkungen hoher Preise auf schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher abfedern...."
“…die Auswirkungen hoher Preise auf schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher abfedern….”

Das „Energiepreis-Instrumentarium“ der Kommission vom Oktober hat den Mitgliedstaaten – aus Sicht der Kommission – dabei geholfen, die Auswirkungen hoher Preise auf schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher abzufedern, und bildet weiterhin einen wichtigen Rahmen für nationale Maßnahmen. Am 8. März hat die Kommission den Mitgliedstaaten zusätzliche Leitlinien präsentiert, durch die bestätigt wird, dass Preisregulierungen in Ausnahmefällen möglich sind. Zudem wird wurde dargelegt, wie die Mitgliedstaaten Einnahmen aus den hohen Gewinnen des Energiesektors und aus dem Emissionshandel an die Verbraucher umverteilen können. Am vergangenen Mittwoch, 23. März, nun  wurde auch ein neuer  befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen angenommen, mit dem Unternehmen, die direkt oder indirekt von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine betroffen sind, in Form begrenzter direkter Zuschüsse, Liquiditätshilfen und Beihilfen zur Deckung höherer Gas- und Stromkosten unterstützt werden können.

Und schließlich: Die Führungsspitzen der EU waren in Versailles (10./11. März 2022) übereingekommen   die Abhängigkeit der EU von Gas-, Öl- und Kohleeinfuhren aus Russland so bald wie möglich zu beenden. Sie haben die Kommission ersucht, bis Ende März einen Plan zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und erschwinglicher Energiepreise in der nächsten Wintersaison vorzulegen. Parallel dazu haben sie angekündigt, sich auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission vom 08. März, vordringlich mit den Folgen der gestiegenen Energiepreise „… für unsere Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen, insbesondere für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen und KMU, zu befassen und über konkrete Optionen für die Bewältigung dieser Folgen zu beraten, dies auch auf der heutigen Tagung des Europäischen Rates am gestrigen  Donnerstag 24. und auch heute Freitag, 25. März, dies zu tun. Umwelt- und Energie-Report wird weiter darüber berichten.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Erdgasspeicher: Europa muss rasch handeln, um die Energieversorgung sicherzustellen