Nur Stunden bevor Russlands Kriegsherr, Wladimir Putin, am  Mittwoch 23. März, angekündigt hatte Russland werde Zahlungen für Gasexporte künftig nur noch in der eigenen Währung , also Rubel, erlauben, hatte die EU-Kommission erklärt sie wolle die Probleme auf dem Gasmarkt angehen und die Versorgung mit Erdgas für den nächsten Winter bei angemessenen Preisen gewährleisten. Dabei hat die Kommission nun ganz offensichtlich die Rechnung ohne den Wirt, Wladimir Putin, gemacht.

"Europa muss rasch handeln, um unsere Energieversorgung sicher zu stellen ....; Kadri Simson , bild eu
“Europa muss rasch handeln, um unsere Energieversorgung sicher zu stellen ….; Kadri Simson , bild eu

Trotzdem wollen wir natürlich wissen was die Kommission geplant hat. Also, im Statement zu ihren Zielen für  den Gasmarkt ist festgehalten, dass   sie am vergangenen Mittwoch einen Gesetzgebungsvorschlag   vorgelegt hat, mit dem die Betreiber von Erdgasspeichern verpflichtet werden sollen, ihre Speicher bis zum kommenden Winter zu mindestens 80 Prozent zu füllen.

Ferner hat sie wegen anhaltend hoher Energiepreise eine „Mitteilung“  angenommen, in der Optionen für Markteingriffe auf europäischer und nationaler Ebene dargelegt und deren Vor- und Nachteile bewertet werden.

„Die weltweiten und europäischen Energiemärkte durchlaufen turbulente Zeiten, insbesondere seit der russischen Invasion der Ukraine“, bestätigte nun auch noch mal die Energiekommissarin Kadri Simson in dem Zusammenhang. Zugleich forderte sie aber auch: „ Europa muss rasch handeln, um unsere Energieversorgung für den nächsten Winter sicherzustellen und Bürger und Unternehmen bei den hohen Energierechnungen zu entlasten. Die heutigen Vorschläge bringen uns in dieser Hinsicht weiter voran!“,

Partnerschaften der EU mit Drittländern zur gemeinsamen Beschaffung von Gas und Wasserstoff können die Versorgung krisenfester machen und preissenkend wirken. Die Kommission ist bereit, eine Taskforce für gemeinsame Gaskäufe auf EU-Ebene einzurichten. Durch Bündelung der Nachfrage würde die Taskforce die internationalen Kontakte der EU zu den Lieferanten erleichtern und stärken, um vor dem nächsten Winter die Einfuhr von Gas zu günstigen Preisen zu sichern. Die Taskforce würde von Vertretern der Mitgliedstaaten in einem Lenkungsausschuss unterstützt.

Ein von der Kommission geleitetes gemeinsames Verhandlungsteam würde Gespräche mit den Gaslieferanten führen und auch den Weg für künftige Energiepartnerschaften mit wichtigen Lieferanten ebnen, die nicht nur Gas, sondern auch Wasserstoff betreffen. Es würde sich an den Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie orientieren, „…bei der EU-weites Handeln von entscheidender Bedeutung war, um eine ausreichende Versorgung mit Impfstoffen für alle zu gewährleisten!“

Ein Legislativvorschlag

Die Kommission hat ihre Arbeit seit dem Gipfel von Versailles beschleunigt betont sie in ihrem Statement . So konnte sie am Mittwoch  nun  einen Legislativvorschlag vorgelegen, mit dem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass ihre unterirdischen Gasspeicher bis zum 1. November 2022 zu mindestens 80 Prozent und in den folgenden Jahren zu 90 Prozent der Kapazität mit gefüllt sein werden. Dabei werden für Februar bis Oktober Zwischenziele angegeben. Die Betreiber von Speicherstätten sollten den nationalen Behörden die Füllstände melden. Die Mitgliedstaaten sollten die Füllstände monatlich kontrollieren und der Kommission Bericht erstatten.

Gasspeicher sind für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit von entscheidender Bedeutung. Durch eine neue obligatorische Zertifizierung aller Speicherbetreiber werden potenzielle Risiken durch äußere Einflussnahme auf kritische Speicherinfrastruktur vermieden. Das bedeutet, dass nicht zertifizierte Betreiber auf das Eigentum an oder die Kontrolle über Gasspeicheranlagen in der EU verzichten müssen. Außerdem darf der Betrieb einer Gasspeicheranlage nur mit Genehmigung der nationalen Regulierungsbehörde eingestellt werden. Als Anreiz für die Wiederbefüllung der Gasspeicher in der EU schlägt die Kommission einen Preisnachlass von 100 Prozent auf kapazitätsbasierte Fernleitungsentgelte am Ein- und Ausspeisepunkt von Speicheranlagen vor.