Nicht nur die FDP äußerte sich öffentlich deutlich zur geplanten Erdgasumlage, auch während der Regierungspressekonferenz in Berlin, am vergangenen Freitag, 29. August, stand das Thema mit im Mittelpunkt. Die FDP  fordert nun gar bis zur nahenden Regierungsklausur , gemeint ist der heutige Dienstag, 30. August, solle Wirtschaftsminister Habeck die umstrittene Gasumlage überarbeiten. Das Konzept ist laut FDP voller »handwerklicher Fehler.

"Er hat betont: Zum einen wäre es vernünftig, dass Unternehmen wie zum Beispiel RWE auf die Gasumlage verzichten würden...!" Katharina Grave bild bmwi
“Er hat betont: Zum einen wäre es vernünftig, dass Unternehmen wie zum Beispiel RWE auf die Gasumlage verzichten würden…!” Katharina Grave bild bmwi

Der Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten im Bundestag, Dürr, betonte gegenüber  der „Bild“-Zeitung, das Vorhaben dürfe keinesfalls zu Extra-Renditen bei den Unternehmen führen. Handwerkliche Fehler sollten bis zur Kabinettsklausur beseitigt werden. – Die Bundesregierung beginnt heute  die Klausur  im Gästehaus Schloss Meseberg nördlich von Berlin.

Während der Regierungspressekonferenz am vergangenen Freitag, 29. August, wollte eine Journalistenkollegin von Katharina Grave, der Sprecherin von Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck, wissen: „…zum Thema der Gasumlage. Wie schnell wird die Gasumlage jetzt verändert? Ist es auch eine Option, sich davon komplett zu verabschieden und das doch nicht zu tun?“

Katharina Grave verweist in ihrer Antwort zunächst darauf,  dass sich der Minister am Tag zuvor  in Gelsenkirchen ausführlich geäußert habe. Und dann wiederholt sie: „Er hat … betont: Zum einen wäre es vernünftig, dass Unternehmen wie zum Beispiel RWE auf die Gasumlage verzichten würden. Zum anderen prüfen wir, ob es Regelungen geben kann, die es Unternehmen mit Gewinnen in diesem Zusammenhang schwerer machen. Das prüfen wir jetzt. Das muss rechtssicher sein, das ist wichtig.

Die Umlage selbst ist natürlich trotzdem weiterhin wichtig. Denn die Umlage dient der Marktstabilisierung. Das ist weiterhin das Ziel. Wir wollen mit der Umlage den Markt stabilisieren!“

Ein Journalistenkollege setzt mit einer Zusatzfrage ganz schnell nach:  „Wie schnell werden Sie das prüfen und tatsächlich ändern? Denn der Druck ist sehr groß.!“ Katharina Grave bestätigt sofort: „Der Druck ist groß. Aber ich kann jetzt keinen Zeitpunkt nennen!“

Der Journalistenkollege setzt nach:“ Welche rechtlichen Möglichkeiten sehen Sie? Worauf wollen Sie abzielen, um zu prüfen, ob man bestimmte Unternehmen davon ausnehmen kann? Welche Rechtsgrundlagen wollen Sie bemühen?“

Katharina Grave erläutert:  „Rechtsgrundlage der Gasumlage ist das Energiesicherungsgesetz. Darin wird definiert, welche Unternehmen in Betracht kommen. -Welche Dinge wir jetzt konkret prüfen, kann ich zu diesem Zeitpunkt nicht sagen. Wichtig ist, dass es rechtssicher ist. Dafür gibt es hohe verfassungsrechtliche Hürden. Diese werden wir uns im Detail anschauen.!“

Die  Zusatzfrage einer Journalistenkollegin folgt auf dem Fuße: „Ist ein Abstandnehmen von der Gasumlage eine Option?“

Doch Katharina Grave bestätigt noch mal: „ Die Gasumlage ist wichtig. Sie ist wichtig, um den Markt zu stabilisieren. Dafür haben wir sie eingeführt, und daran werden wir weiterarbeiten. Es geht jetzt darum, zu schauen, ob es Unternehmen, die Gewinne machen, irgendwie schwerer gemacht werden kann. Das war das, was wir gesagt haben.!“

Die Kollegin setzt nach:  „Frage: Frau Grave, ich habe eine Frage rechtlicher Natur. Die Kunden müssen über die Gasumlage informiert werden. Dafür gibt es gesetzliche Fristen. Bis wann müssen die Überlegungen über eine Änderung abgeschlossen sein, damit die Gasumlage am 1. Oktober überhaupt erhoben werden kann?

Doch Katharina Grave  „kann die Frage zu diesem Zeitpunkt nicht beantworten. Dafür muss ich noch einmal nachschauen!“

Die Kollegin bohrt aber noch weiter nach: „Frage: … Wenn Sie eine Änderung machen, müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Wann wäre das frühestens möglich? Soviel ich weiß, tagt der Bundesrat nur Mitte September und dann meines Wissens erst wieder Mitte Oktober. Wie sieht es mit Blick auf die Zeitachse aus?“

Katharina Grave  weist darauf hin: „Zu diesem Zeitpunkt kann ich sagen, dass wir verschiedene Regelungen prüfen, die rechtssicher sein müssen. Ob dafür das Energiesicherungsgesetz angefasst werden muss oder nicht, kann ich zu diesem Zeitpunkt nicht sagen!“

Ein Journalistenkollege wendet sich mit einer Frage direkt an den Regierungssprecher Steffen Hebestreit:  „ … nachdem Herr Lindner und Herr Habeck jetzt Offenheit für eine Änderung bekannt gegeben haben, wüsste ich gern, wie der Bundeskanzler das sieht. Ist er ebenfalls für eine Änderung der beschlossenen Verordnung und, wenn ja, in welchem Sinne?

Doch Hebestreit versucht der gewollt brisanten Frage die unterschwellige Schärfe zu nehmen und bestätigt:  „Der Bundeskanzler unterstützt das Instrument zur Gasumlage, das der Wirtschaftsminister vorgeschlagen hat. Im Augenblick stellen sich Fragen, die völlig berechtigt sind, nämlich: Profitieren Unternehmen davon, die das im engeren Sinne gar nicht nötig hätten? – Das auszuschließen wird versucht. Das ist eine schwierige rechtliche Prüfung. Diese Prüfung gilt es abzuwarten. Grundsätzlich ist der Bundeskanzler immer dafür, dass wir sehr zielgerichtete Instrumente beschließen.

Die Journalistenkollegin, die zuvor  schon verschiedentlich nachgebohrt hatte  wollte mit ihrer Zusatzfrage dann wissen: „Könnte der Beschluss aber auch sein, dass es bei einem Appell an Firmen bleibt, diese Gasumlage nicht zu beantragen?“

Aber  Hebestreit versucht bei diesem explosiven Themenkomplex, der auch die Ampelkoalition inzwischen stärker belastet zu sedieren: „Im Augenblick wird geprüft, ob es rechtlich belastbare Wege gibt, das auszuschließen. Diese Prüfung gilt es abzuwarten. Der Vizekanzler hat, denke ich, gestern in Gelsenkirchen auch noch einmal an die Unternehmen appelliert, die dem Beispiel von RWE und anderen folgen können, und gesagt: Die, die es nicht nötig haben, sollten diese Umlage nicht wahrnehmen!

Aber jetzt wird, wie gesagt, erst einmal versucht, über einen rechtlich sicheren Weg auszuschließen, dass so etwas vorkommt. Wenn das nicht der Fall sein kann, dann muss man sich andere Fragen stellen!“