Die Energiewirtschaft, dabei auch  der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung , Haushalte und Industrie zu auch mit Gas-/Wärme- und Strompreisbremsen entlasten, erklärte am gestrigen Sonntag, 27. November, Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung in einer ersten Reaktion auf die vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwürfe zu den Bremsen.

“...Dieser Vertrauensbruch ist inakzeptabel !" Kerstin Andreae bild BDEW
“…Dieser Vertrauensbruch ist inakzeptabel !” Kerstin Andreae bild BDEW

Und sie betonte dabei noch mal das sei  angesichts der stark steigenden Energiepreise besonders wichtig. Doch sie betont auch: „Damit die Entlastungen auch wirklich bei den Menschen ankommen, müssen die Gas-, Wärme- und die Strompreisbremse aber auch schnell und unkompliziert umsetzbar sein!“ Zweifel entstehen bei ihr und ihrem Verband  bei der Strompreisbremse. Kategorisch erklärt sie: „Sie ist in der aktuell vorgesehenen Form nicht umsetzbar, da sie an vielen Stellen zu komplex, zu unklar, zu bürokratisch ist. Hier muss im parlamentarischen Verfahren intensiv nachgearbeitet werden. Sonst kommt die Entlastung nicht fristgerecht bei den Haushalten an!“

An einigen Stellen enthält der Regierungsentwurf aus Sicht ihres Verbandes Verbesserungen zum Referentenentwurf: Und sie hebt hervor es sei  richtig, dass die Mehrerlösabschöpfung jetzt zeitlich enger begrenzt wird: Sie soll ja erst am 1. Dezember 2022 greifen, bis zum 30. Juni 2023 gelten und höchstens bis 30. April 2024 verlängert werden können. Doch: „Je länger dieser erhebliche Markteingriff gilt, desto größer ist die Gefahr, dass sich das Angebot am Strommarkt verknappt und so hohe Preise im Stromgroßhandel begünstigt!“

Als eine weitere wichtige Verbesserung im Regierungsentwurf analysiert Kerstin Andreae: „Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft werden nicht mehr von den Entlastungen der Preisbremsen ausgeschlossen. Der Referentenentwurf sah noch vor, dass für Unternehmen, deren Schwerpunkt in der Erzeugung, Umwandlung oder Verteilung von Energie liegt, die Entlastung nicht greift. Das hätte eine erhebliche Benachteiligung von Energieversorgungsunternehmen und Mehrspartenunternehmen wie z. B. Stadtwerken bedeutet, die keine Entlastungen für ihre Tätigkeiten in den Bereichen ÖPNV, Bäderbetrieb, Wasserversorgung, etc. in Anspruch hätten nehmen können!“

 Im Zuge des Gesetzes zur Strompreisbremse sollen unter anderem auch Regelungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet werden. Für Kerstin Andreae und ihren BDEW ist es aber völlig unverständlich, dass die dringend erforderliche Anhebung der -Höchstwerte in den Ausschreibungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen im EEG wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden sei. Das bremse den Ausbau der Erneuerbaren Energien, „…der zur Erreichung der Energiewende- und Klimaschutzziele unbedingt beschleunigt werden muss!“

Und sie empfiehlt:  Auch dies sollte im parlamentarischen Verfahren behoben werden. Darüber hinaus würde mit der geplanten Streichung der vermiedenen Netznutzungsentgelte für bestehende dezentrale Stromerzeugungsanlagen ein Erlösbestandteil wegbrechen, der jedoch bei den Investitionsentscheidungen einkalkuliert worden ist.

Kerstin Andreae konstatiert ganz energisch: „Dieser Vertrauensbruch ist inakzeptabel und sollte unbedingt vom Bundestag korrigiert werden. Wichtig ist, dass Deutschland ein attraktiver Investitions-Standort für Erneuerbare Energien, Netzausbau und Versorgungssicherheit bleibt. Aus dieser Krise können wir uns nur herausinvestieren.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: “Verbraucher und Wirtschaft entlasten und vor sehr hohen Energiepreisen schützen…!”