Die Bundesnetzagentur hat gestern, Donnerstag 24. November, zwei Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge oder Wärmepumpen in Stromverteilernetze eröffnet.

“Die schnelle und vollständige Integration aller Wärmepumpen und Wallboxen für Elektromobile ist wesentlich für die Energiewende und wichtig für alle Bürgerinnen und Bürger,” begründete Klaus

"Die schnelle und vollständige Integration aller Wärmepumpen und Wallboxen für Elektromobile ist wesentlich für die Energiewende...!" Klaus Müller
Die schnelle und vollständige Integration aller Wärmepumpen und Wallboxen für Elektromobile ist wesentlich für die Energiewende…!” Klaus Müller

Müller, Präsident der Bundesnetzagentur den neuen Schritt und er betonte: “Hierfür schaffen die geplanten Festlegungen der Bundesnetzagentur die notwendige Grundlage.”

Für die Netzagentur erklärte Müller der absehbare Hochlauf insbesondere von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen erfordere gut gerüstete Stromverteilernetze. „Zum einen ist ein zeitnaher und vorausschauender Ausbau der Verteilernetze unerlässlich. Zum anderen müssen die Verteilernetzbetreiber die Möglichkeit haben, im Bedarfsfall den Strombezug von sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vorübergehend einzuschränken, um Überlastungen der Niederspannungsnetze zu vermeiden!“ Müller kündigte weiter an: „Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, dazu konkrete Vorgaben zu treffen, um so die Integration der steuerbaren Verbraucher in Netz und Markt zu gewährleisten!“

Mit den geplanten Regelungen will die Netzagentur dem hohen Strombedarf von neuen Verbrauchseinrichtungen Rechnung tragen, ohne dabei den Komfort von Verbraucherinnen und Verbrauchern im nennenswertem Umfang zu beeinträchtigen. Verzögerungen beim Netzanschluss von Verbrauchseinrichtungen sollen durch die geplanten Regelungen vermieden werden. Zudem erhalten

"Mit den geplanten Regelungen will die Netzagentur dem hohen Strombedarf von neuen Verbrauchseinrichtungen Rechnung tragen...;Trianel-Windpark Vogelherd, Bayern
Mit den geplanten Regelungen will die Netzagentur dem hohen Strombedarf von neuen Verbrauchseinrichtungen Rechnung tragen…!” ;Trianel-Windpark Vogelherd, Bayern

Verbraucherinnen und Verbraucher für die Möglichkeit der Steuerbarkeit durch die Netzbetreiber eine pauschale Ermäßigung ihres Netzentgeltes. Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden und schon eine Ermäßigung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz erhalten, sehen die geplanten Festlegungen Übergangsregelungen vor. Dies betrifft insbesondere Nachtspeicherheizungen.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sollten – laut Müller – in Zukunft vor allem dann betrieben werden, wenn der Strompreis aufgrund hoher Einspeisung von Erneuerbaren Energien gering ist. Hierdurch entstehenden höheren Gleichzeitigkeiten können Netzbetreiber durch das zur Konsultation gestellte Instrument wirksam begegnen. Steuerungshandlungen dürfen im Zielmodell nur unter der Voraussetzung einer objektiven Notwendigkeit erfolgen. Um den aktuellen Zustand der Netze bewerten zu können und notwendige Steuerungshandlungen vorzunehmen, ist – nach Auffassung der Agentur – eine Beschleunigung der Digitalisierung der Niederspannungsnetze durch die Verteilernetzbetreiber wichtig.

Die gemeinsame Konsultation des Eckpunktepapiers für das Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz der Beschlusskammern 6 und 8 endet am 27. Januar 2023. Müller kündigte für die Agentur an: „Die Beschlusskammern werden die eingegangenen Stellungnahmen in die Ausarbeitung der detaillierten Vorgaben einfließen lassen und das konkrete Modell in einem zweiten Schritt konsultieren!“