Bei der Genehmigung von Windenergieanlagen gilt es, Artenschutz und Klimaschutz in Einklang zu bringen, forderten am gestrigen Montag, 27. März in einem gemeinsamen Statement auch an Umwelt- und Energie-Report gerichtet der Bundesverband Windenergie  (BWE) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Denn, so heißt es dort:  Häufig scheitern Windenergieprojekte jedoch an unklaren oder fehlenden Vorgaben im Artenschutzrecht

  „..aufgrund unklarer oder praxisfremder Regelungen im Artenschutz scheitert der schnellere Windenergieausbau. ...!"    Kerstin Andreae
„..aufgrund unklarer oder praxisfremder Regelungen im Artenschutz scheitert der schnellere Windenergieausbau. …!” Kerstin Andreae

Beide Verbände beklagen es fehle  beispielsweise bislang an einer Umsetzung der sogenannten Habitatpotenzialanalyse. Mit diesem Instrument soll geprüft werden, ob durch den Betrieb von Windenergieanlagen in der Nähe von Brutplätzen von Vögeln Anhaltspunkte für ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko von kollisionsgefährdeten Arten vorliegen können, weil die Vögel am geplanten Standort der Anlage möglicherweise nach Nahrung suchen werden.

BDEW und BWE , kündigen in ihrem Statement an, sie haben nun ein Konzept für eine praxistaugliche Habitatpotenzialanalyse ausgearbeitet. Ziel ist es demnach, Genehmigungsbehörden und Vorhabenträger darin zu unterstützen, klare, schnelle und fachgerechte Entscheidungen zu treffen. Im Mittelpunkt der von BDEW und BWE vorgeschlagenen Methodik steht die Eignung der umliegenden Flächen als Nahrungshabitat der Vögel. Dazu werden die Möglichkeiten zur Nahrungssuche am geplanten Standort der Windenergieanlage mit denen in der übrigen Umgebung des Brutplatzes verglichen. So kann bewertet werden, wie wahrscheinlich es ist, dass die Tiere die Fläche zur Nahrungssuche nutzen und durch den Betrieb der Anlage tatsächlich gefährdet werden. Aus Sicht von BDEW und BWE ist eine solche gezielte Prüfung der Gegebenheiten vor Ort deutlich sinnvoller als ein pauschaler Flächenausschluss von beispielsweise Ackerflächen.

„Der Windenergieausbau an Land verläuft aktuell viel zu langsam“, konstatiert  Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Das liegt auch daran, dass Genehmigungsprozesse viel zu lange dauern oder aufgrund unklarer oder praxisfremder Regelungen im Artenschutz scheitern. Eine praxistaugliche Habitatpotenzialanalyse ist ein wichtiges Instrument, um Genehmigungsverfahren für

„... unser Vorschlag fußt auf den vom Bundestag eingebrachten Kriterien ....!" Hermann Albers überbringt seine Botschaften immer mit einem Lächeln
„… unser Vorschlag fußt auf den vom Bundestag eingebrachten Kriterien ….!” Hermann Albers überbringt seine Botschaften immer mit einem Lächeln

Windenergieanlagen zu beschleunigen und gleichzeitig gefährdete Vogelarten zu schützen. Die Einführung der Habitatpotenzialanalyse muss den übergeordneten Zielen der Vereinfachung, Vereinheitlichung und Beschleunigung von artenschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gerecht werden.“

Und Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie BWE weist noch mal ausdrücklich darauf hin , „…die Verfügbarkeit geeigneter Flächen und die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren zum Ausbau der Windenergie an Land sind die zwei entscheidenden Voraussetzungen zum Erreichen der im Koalitionsvertrag und im EEG festgeschriebenen Klimaziele der Bundesregierung. Der gemeinsame Vorschlag von BWE und BDEW zur Habitatpotenzialanalyse leistet einen Beitrag dazu, die verfügbare Flächenkulisse zu vergrößern, weil Flächen nicht pauschal ausgeschlossen, sondern differenziert betrachtet und verglichen werden wie attraktiv diese als Nahrungshabitate für Windenergie sensible Vögel sind. Der Vorschlag fußt auf den vom Bundestag eingebrachten Kriterien und ist methodisch fachgerecht und zielwirksam umgesetzt im Sinne der Erfordernisse von erneuerbarer Stromproduktion und Vogelschutz. Gleichzeitig unterstützt das Instrument Genehmigungsbehörden durch klare Vorgaben dabei, Entscheidungen schneller und sachgerechter zu treffen.“