„Das Ziel, auch Heizstromkunden zu entlasten, ist richtig“, kommentierte am vergangenen Mittwoch, 05. April, Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung die Anpassungsnovelle zu den Energiepreisbremsen die das Bundeskabinett am selben Tag beschlossen hatte . Umwelt- und Energie-Report hat ausführlich berichtet, s. unten.  

“...nicht richtig, dass dies die Energieversorger übernehmen sollen...!" bild BDEW
Kerstin Andreae:“…nicht richtig, dass dies die Energieversorger übernehmen sollen…!” bild BDEW

Doch als nicht richtig sieht es die BDEW-Spitzenfrau an, dass dies die Energieversorger übernehmen sollen. Das grundsätzliche Problem bleibt auch mit der heute verabschiedeten Novelle bestehen: Die Bundesregierung hat immer noch kein eigenes Instrument geschaffen, um in nationalen Krisen die Haushalte in Deutschland einkommensabhängig gezielt zu entlasten, kritisiert Kerstin Andreae.  Das wäre aber aus ihrer Sicht auch ein wichtiger Faktor zur Steigerung der Krisenresilienz unseres Landes. Der Angriffskrieg gegen die Ukraine hat nicht nur die  Energiepreise stark steigen lassen. Die Menschen in Deutschland sind aufgrund der Krise mit steigenden Preisen in allen Lebensbereichen konfrontiert.

Kerstin Andreae konstatiert weiter: „Wir als Energiebranche haben aufgrund der historischen Ausnahmesituation des vergangenen Jahres die Abwicklung der Entlastungen zugewiesen bekommen, weil der Staat keine praktikable Grundlage hatte, mit denen er solche Preisbremsen oder finanziellen Hilfen direkt an die Bürgerinnen und Bürger auszahlen konnte. Das Beispiel des Energiegeldes für Studierende zeigt, dass der Staat inzwischen aber sehr wohl Systeme schaffen kann, um auf Antrag eine staatliche Unterstützung in Form von finanziellen Entlastungen an die Bürgerinnen und Bürger auszahlen zu können. Statt kleinteiligen und komplexen Nachbesserungen und Hilfskonstruktionen, die zusätzlich zu der laufenden Entlastung durch die Energieversorger umgesetzt werden sollen, sollte die Bundesregierung ein eigenes Auszahlungsinstrument wie beim Energiegeld nutzen. Dies ermöglicht der Energiewirtschaft die notwendige Konzentration auf die essentiellen Aufgaben bei der Gestaltung der Energiewende.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Erdgas-, Wärme- und Strom-Preisbremsengesetze: Mit Licht und Schatten

und auch: Anpassungsnovelle zu den Erdgas-, Wärme und Strompreisbremsengesetzen