Die Bundesregierung hat sich am gestrigen Mittwoch, 19. April,  auf ein neues Förderkonzept zum erneuerbaren Heizen verständigt. Basis und Ausgangspunkt bilden die bewährten Förderstrukturen der bestehenden „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG).

„Wir werden das Ende der Verbrennung fossiler Energieträger einleiten ...."; Klara Geywitz bild BMWB werner schüring
Wir werden das Ende der Verbrennung fossiler Energieträger einleiten ….”; Klara Geywitz bild BMWB werner schüring

Die BEG wird, so heißt es im gemeinsamen Statement von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und  Bundesbauministerin Klara Geywitz weiterentwickelt, damit auch künftig die Förderung zu den neuen gesetzlichen Anforderungen passt und mögliche Härtefälle besser adressiert werden können. Mit dem Gesetzentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird der verbindliche Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen nun gesetzlich verankert. Das heißt konkret, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Daher wird in der Folge auch die Förderung angepasst, so die Ministerin und der Minister.

Es gibt weiterhin im Rahmen der BEG eine Grundförderung für alle Bürgerinnen und Bürger im selbstgenutzten Wohneigentum sowie private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst bewohnt) für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung. Der Fördersatz beträgt künftig einheitlich 30 Prozent  für alle Erfüllungsoptionen.

Zusätzlich zu dieser Grundförderung gibt es für Bürgerinnen und Bürger für den Austausch ineffizienter Heizungen Klimaboni. So erhalten Bürgerinnen und Bürger, die nach dem neuen GEG durch Ausnahmeregelungen nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet wären zusätzlich 20 % Förderung. Einen gleichhohen Bonus erhalten auch Empfänger einkommensabhängiger Transferleistungen (beispielsweise Wohngeldempfänger). Und diejenigen, die verpflichtet sind eine neue Heizung einzubauen und die gesetzliche Anforderung übererfüllen, erhalten zusätzlich 10% Förderung.

Auch bei Havariefällen wird zur Grundförderung ein Zuschlag von 10% gewährt, wenn die Anforderung übererfüllt wird. Mit Förderkrediten für den Heizungstausch stehen zudem Möglichkeiten zur Verfügung, die finanziellen Belastungen zeitlich zu strecken. Zudem wird es auch künftig Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung als alternatives Instrument weiterhin geben.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen mit der Förderung beim notwendigen Austausch ihrer Öl- und Gasheizungen gezielt und bürokratiearm aus dem Klima- und Transformationsfonds unterstützt werden. Die bestehende Förderung weiterer energetischer Sanierungsmaßnahmen bspw. für Dämmung oder Fenstertausch sowie die Förderung ganzheitlicher Sanierungen auf Effizienzhausniveau durch Förderkredite der KfW bleiben erhalten.

„Mit der Neugestaltung der Förderung fördern wir den Heizungstausch auf breiter Basis“,

„Wir fördern den Heizungstausch auf breiter Basis“ ..!" Robert Habeck, bild dominik butzmann, bmwk
Wir fördern den Heizungstausch auf breiter Basis“ ..!” Robert Habeck, bild dominik butzmann, bmwk

kommentierte Robert Habeck den neuen Schritt.  Das ist sehr wichtig, denn natürlich ist die Umstellung auf erneuerbares Heizen erstmal ein großer Schritt und für viele Bürgerinnen und Bürger nicht einfach zu schultern.

Andere Länder, wie beispielsweise Frankreich oder Dänemark oder auch Finnland und Schweden, haben die Umstellung auf erneuerbares Heizen schon viel früher begonnen und sind damit schon weiter. Wir starten die Aufholjagd und geben mit dem Gebäudeenergiegesetz das klare Signal: Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, muss das nachhaltig tun. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden. Aber wenn die Heizung ausgetauscht oder neu eingebaut werden muss, dann lassen wir niemanden allein, sondern unterstützen mit gezielten Zuschüssen!“

Neben einer Grundförderung kann nach den neuen Beschlüssen ein Klimabonus hinzukommen, um damit nochmal besondere Anreize zum Austausch zu setzen. So können beispielsweise Menschen, die Wohngeld beziehen und damit Unterstützung besonders benötigen oder Hausbesitzer mit besonders alter Heiztechnik den höchsten Bonus mit 20% erhalten. Einen zehnprozentigen Bonus bekommt beispielsweise, wer im Havariefall direkt auf eine erneuerbare Beheizung umstellt.“

Und Bundesbauministerin Klara Geywitz ist sich nun sicher: „Wir werden das Ende der Verbrennung fossiler Energieträger einleiten. In der Neubauförderung ist das schon jetzt der geforderte Standard. Mit der neuen Vorgabe 65 Prozent erneuerbare Energien beim Heizungstausch nehmen nun auch im Bestand verstärkt nachhaltige Lösungen Einzug. Wir müssen dabei der individuellen Situation eines jeden Eigentümers gerecht werden. … Zu den  Klimaboni kommen Steuererleichterungen und Kredite zur Förderung hinzu. Wichtig ist, dass wir dabei die Kapazitäten der Gerätehersteller und der Handwerker im Blick behalten. Damit eine Überforderung und Preisüberhitzung am Markt verhindert wird, werden wir den Bonus gestaffelt nach dem Alter der Technik ausreichen. Insgesamt ergibt das einen Fördermix, der sozial ausgewogen und pragmatisch ist.“