Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen die Genehmigung der Erdgas-Pipeline für das geplante LNG-Terminal vor Rügen. Das gab die Umwelt-Organisation am vergangenen Montag, 21. August bekannt.

Zudem stellt sie einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, um bis zur Klärung der offenen rechtlichen Fragen den Baubeginn zu stoppen. Sowohl Klage als auch Antrag auf Rechtsschutz liegen vor und werden zeitnah eingereicht, konstatiert die DUH und verweist wohl auf die Eile indem sie darauf hinweist, dass das Bergamt Stralsund bereits  zuvor den ersten Abschnitt der 50 Kilometer langen Pipeline von Rügen

„Deshalb klagen wir und beantragen gleichzeitig aufschiebende Wirkung der Klage....";   Sascha Müller-Kraenner, DUH ; bild steffen kugler  duh
Deshalb klagen wir und beantragen gleichzeitig aufschiebende Wirkung der Klage….”; Sascha Müller-Kraenner, DUH ; bild steffen kugler duh

zum Erdgasknotenpunkt am Festland genehmigt hat. Bereits der Bau der Pipeline belastet das Ökosystem Ostsee erheblich und unumkehrbar, kritisiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesge-schäftsführer der DUH.

Und er begründet den Schritt der Umwelthilfe auch damit, dass  das : „Das LNG-Projekt auf Rügen   für unsere Energieversorgung nicht notwendig ist  und die Genehmigung für den ersten Seeabschnitt der Anschlusspipeline gravierende Mängel aufweist!“  Müller-Kraenner  ganz kategorisch: „Deshalb klagen wir und beantragen gleichzeitig aufschiebende Wirkung der Klage, damit diese rechtlich angreifbare Entscheidung der Behörde nicht zu irreparablen ökologischen Schäden führt. Das Bergamt Stralsund darf sich durch die willkürliche Aufspaltung des Projekts in mehrere Abschnitte nicht in die Irre führen lassen und muss die Auswirkungen des gesamten Projektes auf Klima und Natur gründlich prüfen.“

Laut DUH soll die Pipeline soll mit dem bisher geplanten Trassenverlauf  nicht nur durch mindestens vier Natur- und Vogelschutzgebiete verlaufen. Die Bauarbeiten drohen – aus Sicht der DUH dort Riffe, Seegraswiesen und Sandbänke zu zerstören und Sedimente aufzuwirbeln, wodurch sich die Überdüngung des Küstenmeeres weiter verschärfen könnte. Und weiter: Bau und Betrieb der Pipeline gefährden außerdem ein zentrales Laichgebiet des Ostseeherings, vertreiben Seevögel von ihren Rastplätzen und setzen Meeressäuger, insbesondere die Kegelrobbe und den extrem bedrohten Ostsee-Schweinswal, unter enormen Stress.

Unterstützt von der Bundesregierung plant das private Unternehmen Deutsche ReGas zwei schwimmende LNG-Terminals im Fährhafen von Mukran. Für diese Vorhaben liegen noch keine Antragsunterlagen vor. Die vorliegende Genehmigung bezieht sich auf einen Teil der Pipeline, durch die das LNG nach der Regasifizierung von den Terminalschiffen durch die Ostsee transportiert werden soll, um dort in das Erdgasnetz eingespeist zu werden.

Die DUH hat bereits in der Vergangenheit kritisiert, dass in den Antragsunterlagen für die Teilprojekte keine Gesamtbetrachtung der Auswirkung des LNG-Projekts angestellt wird. Die willkürliche Aufspaltung der Pipeline in vier Abschnitte wertet die DUH als Versuch, internationales Recht zu umgehen: Als Unterzeichner der ESPOO-Konvention ist Deutschland verpflichtet, potentiell betroffene Nachbarstaaten in Genehmigungsprozesse für Pipeline-Projekte dieser Größenordnung einzubeziehen. Im Fall der LNG-Pipeline vor Rügen hätte das Bergamt deshalb eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung anstoßen müssen. Diese Prüfung ist nicht geschehen.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht:“Wieder versucht ein Konzern beim LNG-Terminal auf Rügen Fakten zu schaffen …!”