Am vergangenen Freitag, 25. August,  endete  die Konsultationsphase zu den Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien, mit denen die Bundesregierung die Außenwirtschaftsförderung stärker am Klimaschutz ausrichten will, erinnerte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am vergangenen Wochenende.

Und die DUH  verwies darauf, dass die Bundesregierung   die Sektorleitlinien vor genau einem Monat veröffentlichte und dabei die bevorzugte Förderung  für aus Sicht der Bundesregierung besonders klimafreundliche Technologien (z.B. Windenergie, Geothermie, Photovoltaik, grünen Wasserstoff, aber auch Wasserkraft, Bioenergie und Carbon Capture, Use and Storage (CCUS) für Anlagen der Grundstoffindustrie) vorschlägt. Zudem gibt es demnach eine rote Kategorie, die zukünftig von der Förderung ausgeschlossen wird (Kohlekraftwerke, -gewinnung, -transport sowie bestimmte Ölprojekte).

 „Mit so vielen Ausnahmen für Gasprojekte verpasst die Bundesregierung ihr erklärtes Ziel, ... !"  Sascha Müller-Kraenner, bild duh
Mit so vielen Ausnahmen für Gasprojekte verpasst die Bundesregierung ihr erklärtes Ziel, … !” Sascha Müller-Kraenner, bild duh

Eine weiße Kategorie stehe – so die DUH –  zwischen grün und rot, für die keine Einschränkungen gelten. In diese fallen viele Gasprojekte. Selbst die Gewinnung und Aufbereitung von Gas kann demnach noch gefördert werden,  etwa wenn blauer oder türkiser Wasserstoff hergestellt werden soll, oder Projekte der Versorgungssicherheit dienen. Auch neue Infrastruktur für Transport und Lagerung kann noch gefördert werden, wenn sie für neue Gasfelder notwendig ist. Gaskraftwerke sind ebenfalls weiter förderbar, wenn sie technisch auf den Betrieb mit Wasserstoff umgerüstet werden können oder mit CCS  ausgerüstet werden.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH,  kritisiert: „Mit so vielen Ausnahmen für Gasprojekte verpasst die Bundesregierung ihr erklärtes Ziel, die Außenwirtschaftsförderung am 1,5-Grad-Limit auszurichten und legt stattdessen weitere fossile Nutzung auf Jahrzehnte fest !“

Das Instrument der Ungebundenen Finanzkreditgarantien (UFK-Garantien) wird von den Sektorleitlinien gar nicht erfasst, obwohl es zur Außenwirtschaftsförderung gehört. Im vergangenen Jahr wurden UFK-Garantien in Höhe von 3 Milliarden US-Dollar für Flüssiggaslieferungen nach Deutschland vergeben, eines von drei Projekten, die 2022 bewilligt wurden. Im Vergleich: Alle Exportkreditgarantien, die 2022 vergeben wurden, fossile wie nicht fossile, summieren sich auf 14,9 Milliarden Euro. Im Juni antwortete die Bundesregierung dem Bundestagsabgeordneten Ralph Lenkert, dass es eine Voranfrage für ein weiteres LNG-Lieferungsgeschäft, Projektstandort USA, über 3 Milliarden US-Dollar sowie mehrere informelle Anfragen für Absicherungsmöglichkeiten des Bundes für LNG-Lieferungen gäbe.

„Das bedeutendste Unterstützungsinstrument für fossiles Gas, die UFK-Garantien, werden von den Sektorleitlinien nicht erfasst. Damit ist der Versuch der Bundesregierung für mehr Klimaschutz in der Außenwirtschaftsförderung gründlich missglückt.  Die Bundesregierung bricht damit ihr Versprechen von der Klimakonferenz 2021, keine öffentlichen Gelder mehr für fossile Energien zu vergeben“, urteilt Regine Richter, Energiekampaignerin von urgewald.