Während der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) am vergangenen  Mittwoch 04. Oktober, dafür wirbt den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Gas- und Wärmelieferungen wie geplant bis März 2024 beizubehalten und die Energiepreisbremsen, ebenfalls wie bisher geplant, Ende dieses Jahres auslaufen zu lassen, erklärte Kerstin Andreae, die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung

 Ingbert Liebing: " Die angedachte Verlängerung der Preisbremsen bei gleichzeitiger Anhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes entbehrt hingegen jeder Logik ...!!! , bild cdu sh
Ingbert Liebing: ” Die angedachte Verlängerung der Preisbremsen … .!!! , bild cdu sh

anlässlich der Konferenz der Energieministerinnen und Energieminister am vergangenen Donnerstag, 28. September: „Völlig zu Recht fordern die Energieministerrinnen und  -minister die Verlängerung der Energiepreisbremsen und des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Erdgas und Wärme bis Ende März 2024!“ Umwelt- und Energie-Report hatte berichtet, s. unten

Für den VKU  forderte Liebing  nun in dem Zusammenhang: Grundsätzlich seien sowohl beim Umsatzsteuersatz als auch bei den Preisbremsen, verlässliche und konsistente Regelungen notwendig, an denen sich die Marktakteure frühzeitig orientieren könnten.

Ingbert Liebing schlägt vor:   „Wenn Energieverbraucherinnen und -verbraucher nach Einschätzung der Bundesregierung weiterhin vor unerwartet hohen Preissprüngen geschützt werden müssen, dann sollte die Bundesregierung den ermäßigten Umsatzsteuersatz beibehalten.

Die angedachte Verlängerung der Preisbremsen bei gleichzeitiger Anhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes entbehrt hingegen jeder Logik, ist wenig effizient, technisch unter Umständen nicht rechtzeitig leistbar und somit nicht zielführend. Eine solche Maßnahme steht auch im inhaltlichen Widerspruch zum Werben von Bundesminister Robert Habeck für eine Verlängerung der Preisbremsen bis zum Frühjahr 2024!“

Weiter konstatiert Liebing: „Ein vorzeitiges Auslaufen des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Gas- und Wärmelieferungen Ende 2023 lehnen wir ab, weil dann eine Überlastung von Stadtwerkekunden mitten im Winter, also einer Phase größerer preislicher Unsicherheit, befürchtet wird. Mit Blick auf eine Normalisierung wäre es hingegen sinnvoller, die Preisbremsen wie geplant auslaufen zu lassen und zugleich die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger über die ermäßigte Umsatzsteuer ebenfalls wie ursprünglich geplant beizubehalten.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: “Forderung der Verlängerung  der Energiepreisbremsen und  … richtig !”