EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte  in ihrer Rede zur Lage der Union am Mittwoch, 13. September,  angekündigt,  die EU-Kommission werde eine Antisubventionsuntersuchung zu Importen von Elektrofahrzeugen aus China starten. Das ist am gestrigen Mittwoch, 04. Oktober erfolgt gab die Kommission kund und zu wissen.

Es soll zunächst festgestellt werden, ob die Wertschöpfungsketten für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge (BEV) in China von illegalen Subventionen profitieren und ob diese den

"Der Elektrofahrzeug-Sektor birgt ein enormes Potenzial für die künftige Wettbewerbsfähigkeit Europas  ....!" Ursula von der Leyen, bild bundesr. Guido Bergmann
“Der Elektrofahrzeug-Sektor birgt ein enormes Potenzial für die künftige Wettbewerbsfähigkeit Europas  ….!” Ursula von der Leyen, bild bundesr. Guido Bergmann

BEV-Herstellern in der EU wirtschaftlichen Schaden zufügen oder zufügen zu drohen. Ursula von der Leyen erklärte in dem Zusammenhang: „Der Elektrofahrzeug-Sektor birgt ein enormes Potenzial für die künftige Wettbewerbsfähigkeit Europas und seine führende Rolle in der grünen Industrie. Die EU-Automobilhersteller und verwandte Sektoren investieren und setzen auf Innovation, um dieses Potenzial voll auszuschöpfen. Wo immer wir Hinweise darauf finden, dass sie durch Marktverzerrungen und unlauteren Wettbewerb behindert werden, werden wir entschlossen handeln. Und wir werden dies unter voller Einhaltung unserer EU- und internationalen Verpflichtungen tun – denn Europa hält sich an die Regeln, innerhalb seiner Grenzen und weltweit. Diese Antisubventionsuntersuchung wird gründlich, fair und faktenbasiert sein.“

Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse will die Kommission feststellen, ob es im Interesse der EU liegt, die Auswirkungen möglicher festgestellter unlauterer Handelspraktiken durch Antisubventionszölle auf die Einfuhren von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen aus China zu beseitigen. Die Untersuchung soll  nach strengen rechtlichen Verfahren im Einklang mit den EU- und WTO-Regeln durchgeführt werden. Alle betroffenen Parteien, einschließlich der chinesischen Regierung und der Unternehmen/Exporteure können ihre Kommentare, Beweise und Argumente vorlegen.

Die Kommission leitet diese Untersuchung auf eigene Initiative ein (ex officio), nachdem sie – nach eigenen Angaben – genügend Beweise dafür gesammelt hat, dass die jüngste Welle von subventionierten Billigimporten von Elektrofahrzeugen aus China in die EU eine wirtschaftliche Bedrohung für den Elektrofahrzeug-Sektor in der EU darstellt.

Obwohl keine formelle Beschwerde von der EU-Industrie eingegangen ist, sehen die EU-Antisubventionsvorschriften vor, dass sie aufgefordert wird, bei der Untersuchung  mitzuarbeiten. Weiter gab die Kommission auch bekannt, dass gemäß den rechtlichen Anforderungen der EU- und WTO-Regeln  vor der Veröffentlichung der offiziellen Bekanntmachung Konsultationen mit der chinesischen Regierung stattgefunden haben.

Die  am gestrigen  Mittwoch, 04. Oktober,  veröffentlichte Bekanntmachung fasst demnach die Vorwürfe zusammen und erläutert das Verfahren. Die Untersuchung soll  innerhalb von höchstens 13 Monaten nach ihrer Einleitung abgeschlossen sein. Wenn es rechtlich gerechtfertigt ist, können bis zu 9 Monate nach der Einleitung vorläufige Antisubventionszölle eingeführt werden. Endgültige Maßnahmen können bis zu vier Monate später oder innerhalb von 13 Monaten nach der Einleitung der Untersuchung eingeführt werden.