„Das heute verabschiedete Klimaschutzprogramm ist ein Offenbarungseid für den Klimaschutz“, urteilte der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch ganz kategorisch und ohne jede Einschränkung. Aus seiner Sicht und der seines Verbandes verstößt „… die Bundesregierung   mit diesem unzureichenden Maßnahmenkatalog vorsätzlich gegen das Bundesklimaschutzgesetz. Selbst bei

verstößt   mit diesem unzureichenden Maßnahmenkatalog vorsätzlich gegen das Bundesklimaschutzgesetz...." Jürgen Resch , bild duh
„…die Bundesregierung verstößt   mit diesem unzureichenden Maßnahmenkatalog vorsätzlich…  ” Jürgen Resch , bild duh

optimistischster Bewertung besteht eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2 bis 2030. Das alle Konfliktthemen einfach ausklammernde Klimaschutzprogramm und die geplante Entkernung des Klimaschutzgesetzes sind ein Kniefall vor der fossilen Lobby und de facto Arbeitsverweigerung dieser Bundesregierung beim Klimaschutz. Diesen Verrat an zukünftigen Generationen werden wir nicht hinnehmen und die Bundesregierung mit unseren ab dem 23. November verhandelten Klimaklagen zu den notwendigen zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen verpflichten. Wir fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die geplante Schwächung des Klimaschutzgesetzes abzulehnen.“

Als weitere Begründung für dieses harte, klare Urteil von Resch und der DUH insgesamt  wird angegeben:

Das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz weist in dem Entwurf des Klimaschutzprogramms selbst darauf hin, dass das Klimaschutzprogramm nicht in der Lage ist, die bestehende Klimaschutzlücke zu schließen. Der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung hat in seiner Stellungnahme am 22. August unterstrichen, dass das Klimaschutzprogramm damit nicht die Anforderungen des Klimaschutzgesetzes erfüllt. Dass ausreichende Maßnahmen zur Schließung der Klimaschutzlücke zur Verfügung stehen, hat die DUH anhand von zwei Klimaschutzsofortprogrammen für die Sektoren Gebäude und Verkehr gezeigt.