Anlässlich der Bundestagsdebatte über den Entwurf der Bundesregierung für ein Wärmeplanungsgesetz am vergangenen Montag, 16. Oktober, hat  der Verband  kommunaler Unternehmen (VKU) und vor allem mit ihm Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des  VKU, am selben Tag auch  sechs Verbesserungsvorschläge für den Ausbau der Fernwärme gemacht. Über die

„Die ehrgeizigen Zielvorgaben erfordern vom Bund eine höhere Förderung als bisher. ..." Ingbert Liebing, foto vku
Die ehrgeizigen Zielvorgaben erfordern vom Bund eine höhere Förderung als bisher. …” Ingbert Liebing, foto vku

grundsätzliche Einstellung der VKU zum Entwurf des neuen Gesetzes hat Umwelt- und Energie-Report bereits am gestrigen Dienstag berichtet. Hier nun mehr über die sechs Verbesserungsvorschläge für den Ausbau der Fernwärme:

  1. Ausbau der Wärmenetze mit 3 Milliarden Euro pro Jahr bis 2035 finanzieren. Wer klare Ausbauziele hat, sollte nicht am falschen Ende sparen. Die ehrgeizigen Zielvorgaben erfordern vom Bund eine höhere Förderung als bisher. Sonst müssen die Bürgerinnen und Bürger vor Ort die Ausbaukosten alleine stemmen. Deswegen sollten die Parlamentarier die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) ins Wärmeplanungsgesetz überführen und endlich solide finanzieren. Der Ausbau der Fernwärme braucht 3 Milliarden pro Jahr bis 2035. Bisher sind es nur 3 Milliarden insgesamt bis 2028.
  2. Fördermittel zum Heizungsaustausch effizient einsetzen. Fördermittel für den Heizungsaustausch (Bundesförderung effiziente Gebäude, BEG) sollten volkswirtschaftlich so effizient wie möglich eingesetzt werden. In Gebieten, in denen Wärmepläne zum Beispiel Fernwärme als beste Option ausweisen, sollten keine Fördermittel mehr für H2-ready-Gasthermen oder Wärmepumpen gezahlt werden. Die Optionen blieben möglich, jedoch würde kein Steuergeld mehr fließen.
  3. Fernwärme im WPG zu überragendem öffentlichen Interesse erklären. Den Bau von Wärmenetzen, die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und die Einbindung unvermeidbarer Abwärme sollten die Parlamentarier als „überragendes öffentliche Interesse“ einstufen. Das würde Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. Dieser Passus ist aktuell im Entwurf für eine Novellierung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) enthalten. Eine Regelung dort wäre aber sachfremd, sie sollte ins WPG überführt werden.
  4. Alle erneuerbaren Energiequellen und unvermeidliche Abwärme vollständig nutzen: Für klimaneutrale Fernwärme sollten wir alle erneuerbaren und Abwärmequellen einer Kommune nutzen dürfen. Der Gesetzentwurf macht jedoch zu restriktive Vorschriften und schränkt das Potenzial der Erneuerbaren und Abwärme unnötig ein. Zum Beispiel sind die Vorgaben für die Nutzung von unvermeidbarer Abwärme aus der thermischen Abfallverwertung sowie Biomasseanteile in Wärmenetzen zu restriktiv. Klär- und Deponiegas sowie Klärschlamm werden wiederum gar nicht anerkannt. Hier sollten die Abgeordneten dafür sorgen, dass unser Land kein Potenzial der kommunalen Abfall- und Abwasserentsorgung für die klimaneutrale Wärmeversorgung ungenutzt liegen lässt.
  5. Mindestvorgaben zum Anteil an erneuerbarer Wärme und unvermeidbarer Abwärme entschärfen. Planungs- und Bauphasen bei Infrastruktur-Projekten sind sehr lang. Bisher galt das 2045-Klimaneutralitätsziel, an dem Stadtwerke ihre Planungen und Investitionen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ausgerichtet haben. Nun gibt die Bundesregierung starre Zwischenziele für 2030 und 2040 vor. Pläne und Investitionen, mit denen diese Zwischenziele erst später erreicht werden, wären damit nichtig. Investitionsstopps wären die Folge. Richtig sind die Fristverlängerungen. Sie gelten für Fernwärme, die sich zu 70 Prozent aus KWK speist – allerdings nur für fossile KWK. Sinnvoll wäre, wenn die Abgeordnete diese Regel entschärfen und sie auf hocheffiziente KWK-Anlagen beziehen, die einen Mix aus fossiler und erneuerbarer Wärme erzeugen. Allein Effizienz sollte entscheidend sein.
  6. Pläne für neue Wärmenetze nicht durchkreuzen. Nach dem Entwurf der Bundesregierung sollen neue Wärmenetze bereits ab 1.1.2024 zu mindestens 65 Prozent aus klimaneutralen Quellen gespeist werden. Diese Frist ist nicht von heute auf morgen zu erreichen. Es handelt sich um längst durchgeplante Projekte oder Projekte, die bereits im Bau sind. Sie brauchen Vertrauensschutz. Dafür sollten die Abgeordneten die Frist um drei Jahre bis 2027 verlängern, um Investitionssicherheit zu gewähren und den Bau von Wärmenetzen, deren Planung bereits steht, nicht zu gefährden.
  7. Lesen Sie dazu vor allem unseren gestrigen Bericht: “…erst die Wärmepläne und Netze, dann die Heizungen  !!!”