Am vergangenen Freitag, 20. Oktober, ging es bei der Regierungspressekonferenz in Berlin erneut um die Energiepreisbremse. Eine Journalistenkollegin wollte von Dr. Beate Baron, der Sprecherin von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck, wissen:

  „Frage: „Da steht jetzt doch noch die Genehmigung aus Brüssel aus  ....  ?" ,Regierungspressekonferenz..., Bild Christian Plambeck
Frage: „Da steht jetzt doch noch die Genehmigung aus Brüssel aus …. ?” ,Regierungspressekonferenz..., Bild Christian Plambeck

Frage: „Frau Baron, es geht um die Energiepreisbremse, die ja letzte Woche verkündet wurde und mutmaßlich bis zum Frühjahr verlängert wird. Da steht jetzt noch die Genehmigung aus Brüssel aus. Ich wollte fragen, wie da denn der Stand ist. Noch eine sachliche Nachfrage: Muss der Bundestag eigentlich noch zustimmen? Ich überblicke das nicht so ganz.

Beate Baron holte aus und bestätigte: „Vielleicht noch einmal zur Einordnung: Wir haben als Bundesregierung schon seit einigen Monaten deutlich gemacht, dass wir uns für die Verlängerung der Gas- und Strompreisbremsen einsetzen. Minister Habeck hat das bereits im Juli getan, eben damit es einen zeitlichen Vorlauf gibt. Es gibt also den festen Willen der Bundesregierung, diese Preisbremsen zu verlängern, da sie als Versicherung gegen hohe, steigende Preise dienen und damit auch für den kommenden Winter Relevanz besitzen.

Aber Sie haben recht: Das geht nicht ohne beihilferechtliche Grundlage, und über die verhandeln wir mit

„Das geht nicht ohne beihilferechtliche Grundlage,...!“   Dr. Beate Baron:
Das geht nicht ohne beihilferechtliche Grundlage…!“ Dr. Beate Baron

der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission hat auch alle Mitgliedsstaaten um Stellungnahme gebeten. Wir haben dazu im September neben den laufenden Gesprächen auch noch einmal offiziell Stellung genommen und auch noch einmal die Dringlichkeit deutlich gemacht und gesagt, dass wir uns für eine Verlängerung des Beihilferahmens aussprechen. Die Gespräche laufen aber weiter. Insofern kann ich Ihnen auch nicht sagen, wie das ausgehen wird. Aber es muss diese beihilferechtliche Grundlage definitiv geben.

Wenn es die gibt, folgt dann sozusagen auch die gesetzliche Änderung, die natürlich dann auch durch den Bundestag beschlossen werden müsste !“

Die Journalistenkollegin setzte nach: „Zusatzfrage: Auch die Netzbetreiber haben ja angemeldet, dass sie höhere Bedarfe haben. Gibt es schon Überlegungen, wie das umgesetzt werden soll? Wie ist da im Augenblick der Verhandlungsstand?“

Beate  Baron bestätigte: „Es gibt aus verschiedenen Branchen sozusagen den Appell, dass es diese Verlängerung geben sollte und dass es auch eine zeitliche Dringlichkeit gibt, weil damit natürlich Prozesse in den betroffenen Unternehmen verbunden sind, wenn es zu einer Verlängerung kommt. Aber ich kann nur noch einmal deutlich machen: Wir haben das seit Monaten in die Gespräche mit der Europäischen Kommission eingebracht, haben aber auch immer dazugesagt, dass es ohne beihilferechtliche Grundlage nicht geht. Insofern sind das Entscheidende, das wir jetzt tun, die Gespräche mit der Europäischen Kommission !“

Die Journalistenkollegin setzte mit einer weiteren Zusatzfrage nach: „Auch bei den Netzbetreibern? Das habe ich nicht  …. Das ist ja voneinander getrennt. Auch die Netzbetreiber haben ja gesagt, sie wollen im Grunde genommen höhere Entgelte bekommen. Die Frage ist ja, wie das genau umgesetzt wird, was die Verbraucher angeht!“

Beate  Baron   konkretisierte: „Das Thema der Netzentgelte ist ein davon zu trennendes Thema, wenn ich das so sagen darf. Die Preisbremsen bürgen in der Logik sozusagen für die Endverbraucher. Das Thema des Netzentgelts ist ein davon zu trennendes Thema. Darüber, wie hier eine Abfederung erfolgen kann, laufen Gespräche innerhalb der Bundesregierung, aber beide Themen muss man wirklich voneinander trennen !“