Die Bundesnetzagentur hat am gestrigen Dienstag, 21. November,  die Zuschläge der Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (Solarausschreibung des zweiten Segments) zum Gebotstermin 1. Oktober 2023 bekannt gegeben. „Der Gebotstermin war nahezu doppelt überzeichnet, der starke Wettbewerb hat für sinkende Zuschlagswerte gesorgt. Erfreulich ist auch die regionale Verteilung: In jedem Bundesland konnte mindestens ein Zuschlag erteilt werden“, schilderte Präsident Klaus Müller.

"...der starke Wettbewerb hat für sinkende Zuschlagswerte gesorgt !" Klaus Müller
“…der starke Wettbewerb hat für sinkende Zuschlagswerte gesorgt !” Klaus Müller

Das Ausschreibungsvolumen belief sich – laut Agentur – in dieser Runde auf 191 MW. Es wurden 184 Gebote mit einem Volumen von 373 MW eingereicht.

88 Gebote mit einem Volumen von 191 MW konnten demnach  bezuschlagt werden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 8,80 ct/kWh und 9,98 ct/kWh und damit sowohl unter dem Höchstwert in dieser Runde von 11,25 ct/kWh als auch unter dem höchsten Zuschlagswert des letzten Gebotstermins von 10,80 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 9,58 ct/kWh und damit 0,6 ct/kWh unter dem des letzten Termins von 10,18 ct/kWh.

Regional verteilen sich die Zuschläge – nach Darstellung von Präsident Klaus Müller –  auch in dieser Runde ausgewogen. Die meisten Zuschläge gingen an Projekte in Nordrhein-Westfalen (14 Zuschläge/ 27 MW Zuschlagsmenge), gefolgt von Niedersachen (13 Zuschläge/ 25 MW Zuschlagsmenge), Bayern (13 Zuschläge/ 21 MW) und Baden-Württemberg (11 Zuschläge/ 20 MW Zuschlagsmenge); damit sind erneut diese vier Bundesländer diejenigen mit den meisten Zuschlägen.

Es durften Gebote eingereicht werden, die eine Leistung von größer als 1 MW und bis zu 20 MW umfassen. 64 der erteilten Zuschläge gehen an Gebote mit einer Gebotsmenge von bis zu 2 MW. Das größte Gebot hatte ein Volumen von 17 MW. Es mussten zwölf Gebote aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Wie geht es weiter ?: In seinem aktuellen Statement hob Klaus Müller hervor die Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Gebotstermins erfolge ausnahmsweise vor der Bekanntgabe der Ergebnisse des Gebotstermins Biomasse vom 1. Oktober 2023, da diese Ergebnisse für Solaranlagen des zweiten Segments der Vorbereitung des Festlegungsverfahrens für das nächste Jahr dienen. Die Ergebnisse des Gebotstermins für Biomasseanlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht – aufgrund der Vielzahl abgegebener Gebote verzögert sich hier die Bekanntgabe. Die Veröffentlichungen der aktualisierten Gebotsrundenstatistiken werden – nach Agentur-Angaben –  im Nachgang erfolgen.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des zweiten Segments findet am 1. Februar 2024 statt.