Die Bundesnetzagentur hat am vergangenen Donnerstag, 21. Dezember,  Änderungen am Netzentwicklungsplan Erdgas 2022-2032 verlangt. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur konstatierte da: “Im Jahr 2022 hat sich der Gasmarkt in Deutschland grundlegend verändert. Mit unserem Änderungsverlangen stellen wir nun die Weichen für eine nachhaltige Diversifizierung der deutschen Gasversorgung. Wir bereiten den Weg für eine zügige Umstellmöglichkeit von Erdgasleitungen auf Wasserstoff vor  !“  Außerdem soll laut Müller  das Gasnetz so ertüchtigt werden , um auch ohne russische Erdgasmengen seine Transportaufgabe zu erfüllen. Hierbei wird – nach seiner Darstellung – die Einbindung von LNG-Anlagen in den deutschen Gasmarkt eine wesentliche Rolle spielen.”

„Im Jahr 2022 hat sich der Gasmarkt in Deutschland grundlegend verändert.  ....!" Klaus Müller
Im Jahr 2022 hat sich der Gasmarkt in Deutschland grundlegend verändert. ….!” Klaus Müller

Im Statement zu den gewünschten und geforderten Änderungen der Netzagentur heißt es weiter: Der Netzausbauvorschlag im Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 2022-2032 umfasst insgesamt 140 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von ca. 4,4 Mrd. Euro. Dabei sind gegenüber dem Netzwicklungsplan Gas 2020-2030 insgesamt 82 neue Maßnahmen hinzugekommen. Die im Vergleich zum vorherigen Netzentwicklungsplan zusätzlich vorgeschlagenen Maßnahmen stehen aufgrund des Wegfalls russischer Erdgasmengen größtenteils im Zusammenhang mit der veränderten Flusssituation im Fernleitungsnetz. Vor diesem Hintergrund und zur langfristigen Gewährleistung der Versorgungssicherheit spielen die Netzausbaumaßnahmen für den künftigen Abtransport von LNG-Mengen eine maßgebliche Rolle. Daneben sind weitere Ausbaumaßnahmen für künftige Bedarfe von Gaskraftwerken und die L-/H-Gas-Umstellung erforderlich.

 Mit dem Änderungsverlangen bestätigt die Bundesnetzagentur 133 der von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Netzausbaumaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von ca. 4,1 Mrd. Euro. Die bestätigten Maßnahmen umfassen insgesamt einen Leitungszubau von 925 km und einen Verdichterzubau in Höhe von 149 MW im Fernleitungsnetz.

Die Bundesnetzagentur begrüßt, dass in der Netzentwicklungsplanung wiederholt eine Marktabfrage zur Erzeugung und zum Bedarf von Wasserstoff durchgeführt worden ist und Netzausbaumaßnahmen für Wasserstoffprojekte ermittelt worden sind. Damit wird-  aus Sicht der Agentur – ein wichtiger Beitrag zum Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur und der Dekarbonisierung des Fernleitungsnetzes in Deutschland geleistet. Kaus Müller weist in dem Statement der Agentur aber auch darauf hin : Zu berücksichtigen ist, dass reine Wasserstoffnetzinfrastrukturen nicht unter den Anwendungsbereich des § 15a Energiewirtschaftsgesetz fallen und damit nicht Bestandteil der bestätigten Netzausbaumaßnahmen sind. In einem geringfügigen Umfang werden jedoch Ausbaumaßnahmen im Fernleitungsnetz bestätigt, die notwendig sind, um perspektivisch Erdgasleitungen auf eine Wasserstoffnutzung umstellen zu können. – Mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur werden die bestätigten Maßnahmen für die Fernleitungsnetzbetreiber verbindlich.