Die EU-Kommission hat am gestrigen Montag, 11. Dezember, die deutschen Beihilfen für RWE genehmigt, mit denen das Unternehmen für die vorzeitige Stilllegung der Braunkohlekraftwerke im Rheinischen Revier entschädigt wird. Demnach stehen die Hilfen  mit den EU Beihilfevorschriften im Einklang.

„Unser eingehendes Prüfverfahren hat bestätigt, dass der Entschädigungsbetrag von 2,6 Milliarden Euro für RWE mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist“, bestätigte  Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik. „Durch die Maßnahme wird die Stilllegung von Braunkohlekraftwerken gefördert, was im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals zur Dekarbonisierung der Wirtschaft beiträgt.“

  „Unser eingehendes Prüfverfahren hat bestätigt, ...!"  Margrethe Vestager
„Unser eingehendes Prüfverfahren hat bestätigt, dass …!” Margrethe Vestager

Nach dem deutschen Kohleausstiegsgesetz soll die Verstromung von Kohle in Deutschland bis Ende des Jahres 2038 auf null reduziert werden. Deutschland hat beschlossen, mit den Hauptbetreibern von Braunkohlekraftwerken, der RWE Power AG („RWE“) und der Lausitz Energie Kraftwerke AG („LEAG“), Vereinbarungen zu schließen, um die vorzeitige Stilllegung von Braunkohlekraftwerken zu fördern.

2021 meldete Deutschland bei der Kommission Pläne an, nach denen diesen Betreibern eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 4,35 Milliarden Euro gewährt werden soll: Davon waren 2,6 Milliarden Euro für die RWE-Braunkohleanlagen im Rheinland und 1,75 Milliarden Euro für die LEAG-Anlagen in der Lausitz vorgesehen.

Im März 2021 leitete die Kommission ein eingehendes Prüfverfahren ein, um festzustellen, ob die Pläne Deutschlands Beihilfen darstellen. Im Dezember 2022 teilte Deutschland der Kommission eine Änderung der Vereinbarung zwischen Deutschland und RWE mit. So wurde unter anderem die Berechnung der entgangenen Gewinne von RWE geändert, um aufzuzeigen, dass die Entschädigung in Höhe von 2,6 Milliarden Euro gerechtfertigt und verhältnismäßig sei. Im Märtz diesen Jahres ( 2023)  weitete die Kommission dann  ihr Prüfverfahren auf die von Deutschland neu mitgeteilten Elemente aus.

  Das eingehende Prüfverfahren…:  hat demnach ergeben, wie die Kommission Montag  , dass die Maßnahmen zugunsten von RWE eine Beihilfe darstellen, da dem Kraftwerksbetreiber ein Vorteil gewährt wird. Gleichzeitig stellte die Kommission jedoch auch Folgendes fest:

  • Die Beihilfe für RWE ist erforderlich, damit die – derzeit gewinnbringend arbeitenden – RWE-Braunkohlekraftwerke stillgelegt werden. RWE benötigt einen Anreiz für die Stilllegung und muss für den Austritt aus dem Markt entschädigt werden, damit die Ziele Deutschlands im Umweltschutzbereich und in Bezug auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 erreicht werden können.
  • Die Beihilfe ist geeignet, da andere Politikinstrumente weder eine so gezielte und planbare Stilllegung noch einen Konsens zwischen Deutschland und den Kraftwerksbetreibern ermöglichen würden.
  • Ferner ist die Beihilfe angemessen, da sie nicht über das erforderliche Minimum hinausgeht und keine Überkompensation gewährt wird (der Nettogegenwartswert der entgangenen Gewinne von RWE ist messbar höher als der Nettogegenwartswert der Entschädigung).

Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass der Beitrag der Maßnahme zu den EU-Umwelt- und Klimaschutzzielen schwerer wiegt als eine etwaige beihilfebedingte Verfälschung des Wettbewerbs. Aus diesen Gründen hat die Kommission die Maßnahme Deutschlands nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

 LEAG -Verfahren geht noch weiter: Der   Beschluss vom gestrigen Montag, 11. Dezember, betrifft nicht das förmliche Prüfverfahren der Kommission in Bezug auf die Ausgleichsmaßnahme zugunsten für LEAG. Die Kommission befindet sich zu dieser Maßnahme weiter „… in konstruktivem Austausch mit den deutschen Behörden, auch in Bezug auf die laufenden Kontakte zwischen den deutschen Behörden und LEAG!“

Der Kommission ist in vollem Umfang bewusst- wie sie in ihrem begleitenden Statement betont, dass die Herausforderungen angegangen werden müssen, die sich aus dem Kohleausstieg für die betroffenen Gebiete und die Arbeitnehmer in Ostdeutschland ergeben. Auch hier   arbeite sie  eng mit den deutschen Behörden zusammen, um zu praktikablen Lösungen für die Herausforderungen aus dem Kohleausstieg zu gelangen. Die Kommission verweist abschließend darauf: Der  Beschluss vom Montag zeige, „…dass solche Lösungen gefunden werden können!“