Am vergangenen Montag, 19. Februar, hat mit Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr (BMDV)  und Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik,   ein erneuter Austausch mit Vertretern der Logistik- und Baubranche stattgefunden. Bei dieser zweiten Ausgabe zum Thema Großraum- und Schwerlastverkehr wurde laut Luksic  bekannt, dass  ab dem 1. März die Autobahn GmbH des Bundes mit einem Pilotprojekt den Einsatz digitaler Beifahrer testet.

Eine zusätzliche Begleitperson würde , laut Luksic, damit überflüssig. Der Staatssekretär gab in seinem anschließenden Statement bekannt: „Unser Ziel ist es, den intelligenten Bordcomputer für Navigation

„Eine zusätzliche Begleitperson würde damit überflüssig...!": StS Oliver Luksic, BMDV bild sandra steins
Eine zusätzliche Begleitperson würde damit überflüssig…!”: StS Oliver Luksic, BMDV bild sandra steins

und Kommunikation in ganz Deutschland einzuführen. Außerdem ist es der Autobahn GmbH gelungen, Anhörverfahren für Großraum- und Schwertransporte durch eine stärkere Automatisierung erheblich zu beschleunigen. Inzwischen erfolgt die Bearbeitung tagesaktuell. Damit hat die Autobahn GmbH seit der ersten Ausgabe des Runden Tisches im letzten Mai ihre Hausaufgaben gemacht. Zwar hat der Bund auf die weiteren Bearbeitungsdauern in den federführenden Ländern keinen direkten Einfluss. Dennoch sind wir mit den Ländern in regem Austausch, um noch mehr zu beschleunigen und die Verfahren zu vereinfachen !“

Die schrittweise autobahnweite Einführung des eigens entwickelten Prüftools „GST.Autobahn“ zur automatisierten Fahrwegprüfung im Hinblick auf Statik, Geometrie und Baustellen wurde Mitte Dezember nach Angaben von Luksic, erfolgreich abgeschlossen. Seitdem bearbeiten alle Niederlassungen der Autobahn GmbH eingehende Anhörungen für Großraum- und Schwertransporte (GST) tagesaktuell. Einen Antragsrückstau gibt es demnach nicht mehr. Als nächsten Schritt kündigte der Staatssekretär an werde die Autobahn GmbH bis Mitte des Jahres durch weitere Automatisierung die Auflagen im Bescheid fahrtwegchronologisch bündeln, um so einen Beitrag zu einem deutlich kompakteren und übersichtlicheren Genehmigungsbescheid zu leisten.

Bund und Länder engagieren sich darüber hinaus für weitere Erleichterungen beim Antragsverfahren und bei der Durchführung von GST. So sind unter anderem folgende Maßnahmen in Umsetzung:

  • Die Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von GST (RGST)
    "...an Stelle eines menschlichen Beifahrers wird bereits in einigen Länder getestet. ...", ,..., Bild U+ E
    “…an Stelle eines menschlichen Beifahrers wird bereits in einigen Länder getestet. …”,  Bild U+ E

    wird überarbeitet, dadurch soll etwa eine bundesweit einheitliche Auflagengestaltung eine bessere Nachvollziehbarkeit des Bescheids erreicht werden.

  • Der Einsatz „digitaler Beifahrer“ – die digitale Bereitstellung der Fahrauflagen für die Fahrzeugnavigation – an Stelle eines menschlichen Beifahrers wird bereits in einigen Länder getestet. Auch die Autobahn GmbH des Bundes schließt sich diesem Probelauf nun ab dem 1. März an.
  • Es werden Möglichkeiten für größere Toleranzen bei der Unterschreitung von Abmessungen und Gewichten geprüft. Solche Abweichungen vom genehmigten Bescheid sind bislang nur in geringem Umfang möglich.
  • Die Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung, die künftig die Transportbegleitung durch private Beliehene an Stelle der Polizei ermöglichen wird, ist im letzten Herbst in Kraft getreten. Das BMDV begleitet den Umsetzungsprozess, einige Länder wollen noch 2024 erste Transportbegleiter ausgebildet haben.
  • Das digitale Verfahrensmanagement VEMAGS wird kontinuierlich weiterentwickelt, u. a. mit dem Ziel einer vollständig digitalen und medienbruchfreien Bearbeitung der VEMAGS-Anträge von der Antragstellung bis zum Bescheid mit abschließender digitaler Weiterverarbeitung.

Das BMDV gab weiter bekannt auch weitere Vorschläge der beim Runden Tisch vertretenen Verbände „werden auf ihre praktische und rechtliche Umsetzbarkeit geprüft, um das Verfahren zukünftig noch effizienter zu gestalten !“