Die EU-Kommission hat am vergangenen Mittwoch 10. April, eine mit 2,2 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen.

Die Milliarden-Beihilferegelung soll den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal    unterstützen. Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik in der Kommission  erklärte anlässlich der

 „Dies wird dazu beitragen, den grünen Wandel zu beschleunigen. ...!" Margrethe Vestager
„Dies wird dazu beitragen, den grünen Wandel zu beschleunigen. …!” Margrethe Vestager

Genehmigung: „Dies wird dazu beitragen, den grünen Wandel zu beschleunigen. Die Maßnahmen wird Deutschland auch dabei unterstützen, im Einklang mit dem REPowerEU-Plan seine Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen schneller zu verringern, und gleichzeitig sicherstellen, dass etwaige Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt bleiben.“

Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 09. März 2023 angenommenen und am 20. November desselben Jahres  geänderten befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels    genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

Näheres zu  deutschen Beihilfemaßnahmen: Deutschland hat auf der Grundlage des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels eine mit 2,2 Milliarden Euro ausgestattete Regelung bei der Kommission angemeldet, Mit den Milliarden sollen nach deutschen Angaben   die Elektrifizierung industrieller Prozesse und zweitens auch  Investitionen zur Ersetzung fossiler Brennstoffe durch erneuerbaren Wasserstoff oder durch aus erneuerbarem Wasserstoff gewonnene Brennstoffe gefördert werden  , um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu unterstützen.

Die Beihilfen im Rahmen dieser Maßnahme sollen in Form von direkten Zuschüssen gewährt werden. Die Maßnahme wird Industrieunternehmen in Deutschland offenstehen, die fossile Brennstoffe als Energiequelle oder Rohstoff für ihre Produktionsprozesse nutzen. Förderfähig sind Vorhaben, die zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Produktionsprozessen um mindestens

„Dies Geld wird Industrieunternehmen in Deutschland offenstehen, die fossile Brennstoffe als Energiequelle oder Rohstoff für ihre Produktionsprozesse nutzen.....!"
Dies Geld wird Industrieunternehmen in Deutschland offenstehen, die fossile Brennstoffe als Energiequelle oder Rohstoff für ihre Produktionsprozesse nutzen…..!”

40 Prozent gegenüber dem aktuellen Stand führen. Unternehmen kommen nur dann für eine Förderung infrage, wenn sie entweder ihre Produktionsprozesse elektrifizieren oder von fossilen Brennstoffen auf erneuerbaren Wasserstoff oder aus erneuerbarem Wasserstoff gewonnene Brennstoffe umsteigen.

Die Kommission hat festgestellt, dass die von Deutschland angemeldete Regelung die im Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels festgelegten Voraussetzungen erfüllt. So dürfen die Beihilfen i) höchstens 200 Millionen Euro je Empfänger betragen und müssen ii) spätestens am 31. Dezember 2025 gewährt werden. Darüber hinaus wird die Gewährung der Beihilfen an Bedingungen geknüpft sein, um zu gewährleisten, dass tatsächlich Emissionseinsparungen erzielt und übermäßige Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Bei Investitionen im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die unter das EU-Emissionshandelssystem  („EHS“) fallen, müssen die Emissionen unter die zum Zeitpunkt der Gewährung der Beihilfe geltenden einschlägigen EHS-Benchmarkwerte gesenkt werden. Auch dürfen die Beihilfeempfänger ihre Produktionskapazität nicht um mehr als 2 Prozent erhöhen.

Die Kommission ist schließlich zu dem Schluss gelangt, dass die deutsche Regelung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um den grünen Wandel zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige zu erleichtern, die für die Umsetzung des REPowerEU-Plans und des Industrieplans zum Grünen Deal   von Bedeutung sind, und daher mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und den im Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels festgelegten Voraussetzungen im Einklang steht. Folglich hat die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.